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Geschichte der Heraldik. II. 5.
ter ein Streit zwischen den Templern und dem DeutschenOrden, dessen Verlauf Voigt >) in folgender Weise er-zählt:
„Der Tempel-Orden, welcher immer schon das näm-liche Ordenskleid getragen, hatte darin um so wenigereine Beeinträchtigung seines Rechtes gesehen, weil jaÜberhaupt auch seine Regel und Verfassung hei derStiftung des deutschen Ordens mit zur Grundlagegedient hatte, und so lange die Deutschen Brüder nochohne besondere Theilnahme und Gewicht in den Ver-hältnissen der beiden andern Orden dagestanden, wardie Sache von den Templern unberücksichtigt geblie-ben. In den letzteren Jahren dieses Meisters (HermannBarth) aber, als der deutsche Orden durch sein näheresAnschliessen an die Johanniter den Templern gegenübertrat, fanden diese auch in der bisherigen Ordensklei-dung der deutschen Ritterbrüder einen Anlass zumZwiste. Sie wandten sich mit der Klage an PapstInnocenz: dass die Annahme ihres Ordenskleides durchdie deutschen Ordensritter mancherlei Verwechselungund Unordnung erzeuge und baten zugleich, dass jenen,weil sie ohnediess erst weit später diese Ordenskleidnngangenommen, der fernere Gebrauch derselben untersagtwerden mö^e. Der Papst, welcher bisher noch nie be-deutendes Interesse an dem deutschen Orden genom-men, obgleich er ihn in der nämlichen Weise wie seineVorgänger bestätigt und in den Schutz der RömischenKirche genommen hatte, war über die Streitsache nichtgenau unterrichtet, vielleicht auch absichtlich von denTemplern über den Stand der Dinge ungewiss gelassen.Er war ohne Zweifel durch das Klaggeschrei der Tem-pelherren auf die Meinung geleitet worden, der DeutscheOrden habe erst vor kurzem die Ordenskleidung derTempler angenommen und gebot daher den DeutschenOrdensrittern, dieses Ordenskleid der Tempelherrenwieder abzulegen und sich mit ihrer eigenen Ordens-kleidung zu begnügen 8), Da jedoch der Papst dieSache selbst nicht klar fassen konnte, so erhielt vonihm zu gleicher Zeit der Patriarch von Jerusalem alspäpstlicher Legat den Auftrug, die wahre Beschaffen-heit der Klage des Tempelordens genauer zu erforschenund dann nach seiner Einsicht was heilsam und nöthigsey, ohne weiteres festzustellen. Der Patriarch, überdie Streitsache genau unterrichtet benachrichtigte hier-auf den Papst, dass den Deutschen Ordensrittern derGehrauch des weissen Mantels als Ordenskleid von denfrüheren Päpsten, Innocen/.ens Vorgängern allerdingsbestätigt worden; zugleich aber schlug er vor, dass sie
schwarze Kreuz genannt". Der weisse Mantel waraber allein streitig (nicht das schwarze Kreuz) und eswird desshalb in den Urkunden lediglich die Grundfarbeerwähnt.
1) Preussische Geschichte II. 35 ff.
2) Anmerkung Voigts-. Nur auf diese Weise erklärtsich das Schreiben des Papstes an den Meister und dieBrüder des Ordens in Epist. Innocent. III L. XIII 125und bei Duellius p. 6 wo es heisst:
Suain nobis dilecti filii fratres niilitiae Tempil que-rimoniam obtulerunt, quod cum in primordio institutio-nis ordinis sui eis fuerit ab apostolica sede concessum,ut in religionis Signum milites niilitiae Tempil älhispalliis uterentnr ad differentiam aliorum vos in confu-sionem ordinis supradicti, uuper alba palliapor-tare coepistis. Nolentes igitur nt ex hoc inter vos etipsos aemulationis sen discordiae materia suscitetur pre-sentium vobis auetoritate praeciniendo mandamus, qua-tinus vestro contenti habitu existentes, huiusmodi albapallia quae, sicut praemissum est, in Signum religionisconcessa fuerunt Templariis antedictis nullatenus de-feratis.
hinfort ihre Rittermäntel von einer von der der Tem-pelherren abweichenden besonderen Tuchgattung tragenmöchten, um allen Streit beider Orden zu vermeiden,und der Papst bestätigte dann auch (1214) diese An-ordnung." —
Am schlimmsten war die Sachlage bezüglich derAdlerwappen.
Es ist ein charakteristischer Zug jener Zeit, inwelchen die Wappen entstanden sind, dass die meistengrossen Geschlechter das Symbol der Grossmuth, derFreigebigkeit in Schild und Fahne aufnahmen.
Einen Adler führten die Herzoge von Oesterreich,von Bayern, von Meran, von Zähringen, von Teck, vonSachsen, die Markgrafen von Brandenburg, von Baden 3 ),die Herzöge von Schlesien, der König von Böhmen, dieFürsten Polens. Dann noch zahlreiche Grafengeschlech-ter, z. B. Tyrol, Henneberg, Leiningen, Heiligenberg,Wertheim, Orlamünde, Arnsberg u. s. w.
Die Länder, in denen der Adler als Wappenthierdie Fahnen schmückte, bilden weitaus den grössten undeinen zusammenhängenden Theil Deutschlands.
Diese Adlerwirtbschaft, wie sie zu Anfang des 13.Jahrhunderts bestand, musste zu grossen Uebelständeuführen und konnte unmöglich fortdauern.
Eine alte Nachricht besagt, auf dem Concile(Reichsversammlung) zu Mainz sei über die angeerb-teu Wappenzeichen, die gestattet sein sollten, verhan-delt worden. Ich beziehe diese nicht datirte Angabeauf den grossen Hoftag, den Kaiser Friedrich II aufMaria Himmelfahrt 1235 zu Mainz abhielt.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die im Wappen-wesen herrschenden Uebelstände, dieses Begegnen aufdemselben Geleise, in einer Versammlung der Grossendes Reichs zur Sprache gekommen sind.
Ein Umstand kam hinzu, welcher geeignet war,die Regelung dieses Missverhältnisses zu fördern. DieZeit der heiteren, sorglosen Verschwendung war etwamit dem Tode des Herzogs Leupold von Oesterreichvorüber. Früher hatten die Fürsten und Grossen ihrenSchatz unter Gehrende vergeudet, - jetzt waren sieseihst gehrend geworden. Der Adler, das Sinnbild gross-müthiger Freigebigkeit, war ein unangenehmesWappen geworden, auf das sich Dichter und Bänkel-sänger beriefen, um von dem Wappenherrn irgend etwaszu erreichen.
Kaum war der Weife Otto IV zum Kaiser gekrönt,als ihn Walther von der Vogelweide in folgendem Ge-dichte zu einem Heerzuge gegen die Heidenschaft auf-forderte :
Her keiser, swenne ir Tiuschen fride
gemachet staete bi der wide20 so bietent iu die fremeden zungen ere.
die sult ir nemen an arebeit,
und süenent al die kristenheit:
daz tiuret iueh und müct die heiden sere.
ir tragt zwei keisers eilen,25 der aren tugent. des lewen kraft:
die sint dez herzeichen an dem schilte.
die zweue hergesellen,
wan woltens an die beidenschaft!
waz widerstüende ir manheit und ir milte ? 4 )Der edle Walther war noch vornehm genug, nichtsfür sich seihst zu erbitten.
Eine ähnliche Mahnung richtet Conrad von Würz-burg an Rudolf von Habsburg:
3) Vergl. v. Weech Siegel aus dem grossherz. bad.Generallandesarchiv I S. 1 Taf. 3 No 1.
4) Die Gedichte Walthers v. d. Vogelweide von K.Lachmann Berlin 1843. 8.