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Geschichte der Heraldik. II. 4.
welchen Kaiser Friedrich III. dem Erzhause Oesterreichertheilte (d. d. Neustadt 6. Jan. 1453), heisst es:
„Wappen und Kleinod mit Helmb und allerley Zier-heit, Farben und Plassiniernngen geben etc."
In der lateinischen Ausfertigung lautet die betr.Stelle :
„acutum et galeam cum quibuslibet ornamentis co-loribus et descrip tionibus eorundem."In einem Liede des Muscanpluot (Liederbuch derClara Haetzlerin, 15. Jahrh.) heist ea von einer Dame:Gar wolgetanSind dir dein prustNach manns geiüstBis du g eplesenier et.
Aehnlich in Dietrichs erste Ausfahrt (15. Jahrh.)643 ich sach ein paner wol geziert,dar inn drei wolf gep lesenirtDie Entstehung des Kunstwortes blasonierenwar bis jetzt in Dunkel gehüllt. Die meisten Autoren,auch die französischen, halten die Stammsylbe für deutschund es wird gemuthmasst, dass der Ursprung des Wor-tes auf die Sitte zurückführe, die bei einem Turnierzugelassenen Wappen zu beblasen.
Diese Hypothese ist nicht ferner haltbar.Das Kunstwort tritt erst verhältnissmässig spät(ca. 1320), gleichzeitig mit anderen der wäl-a chen Ku nstsprache entlehnten Bezeichnun-gen und in einer Form auf, die jeden Zusammenhangmit einem dem deutschen Sprachschatze angehörigenWorte ausschliesst.
Ich trete nun den directen Beweis an, dass dasWort fr anzösi sehen Ursprungs ist.
Die Verfertigung der Kampfschilde war in Paris —und wohl in ganz Frankreich — das Recht der Male r-und Sat tl e rzun f t. Das Livre des metiers des EtienneBoileau, 1 ) der unter der Regierung Ludwigs IX. Pre-vöt von Paris war, handelt im Titel 78 „des Peintreset des Seliers de Paris, de leur Ordenances et de leurEstablissemens." Da heisst es z. B. „Nus ne puetmestre en sele ne en escu, de quelque maniere, que lasele ou li escu soit, cho'e emprientee" etc.
Eine besondere Abtheilung der Zunft bildeten dieBlasoniers, denen Boileau den Titel 80 „Des Bla-soniers , c'est a savoir de ceus qui quirent (cuirent)seles, archons et blasons a Paris," widmet.
Diese weitgehende Arbeitsteilung ist meines Er-achtens nicht auf eine Massregel der Gewerbe- oderSteuer-Politik, sondern auf die Lage des Marktes zu-rückzuführen. Es steht nirgends geschrieben, dass denBlasoniers ein Zwangsrecht zustehe; eine wesentlicheBestimmung des Titels 80 ist auch in der Ordnung derPeintres-Seliers enthalten. Der bedeutende Verbrauchder fraglichen Producte dürfte eine freiweillige Arbeits-theilung herbeigeführt haben, die aber doch nicht hin-dern mochte, dass jeder Meister in seiner Werkstättealle Arbeiten der Veredlung des Rohstoffes bis zurVollendung der Marktwaare ausführen lassen konnte.— Jedenfalls haben wir nur durch jene Arbeitstheilungund die durch sie hervorgerufene obrigkeitliche Rege-lung der Zunftverhältnisse Kenntniss davon erhalten,dass die französischen Sattler und Schildmacher dieje-nigen Arbeiter, welche die Waare einem Veredlungs-prozess unterzogen, blasoniers nannten
Die Ueberschrift des Titels 80 spricht von seles,archons et blasons. Da die Ordnung der Seliers nurSattel und Schilde als Producte dieses Gewerkes kennt,so dürfen wir annehmen, dass an dieser Stelle — inUebereinstimmung mit dem späteren Sprachgebrauch —
1) Herausgegehen von G. B. Depping. Paris 1837. 4.
unter blasons die Schilde nnd zwar die vollständigmit Wappenschmuck versehenen verstanden werden.
Ueber die Abatammung dea Wortes vermag dieneufranzösische Sprache einen Aufschluss nicht zu ge-ben. Möglicherweise ist das Stammwort in dem eng-lischen Verbum to blazon erhalten, welches neben an-deren übertragenen Bedeutungen auch den Sinn vonverschönern hat. Ich möchte geradezu annehmen,dass das Kunstwort in der Werkstätte der französischenSchildmacher seineu Ursprung gefunden hat.
Die Farbenbezeichnung.
Schon die ältesten Lieder enthalten die Anfängezu einer verblümten Farbenangabe, indem sie in denWappen-Beschreibungen statt der Farbe die verwende-ten Farbstoffe oder Surrogate benennen. Es er-klärt sich diess aus der Absicht der Dichter, die Kampf-schilde nach ihren Bestaudtheilen, die Wappen nachihrer Zusammensetzung zu beschreiben.Ulrich von Zatzikhonen um 1200:4420 sin schilt was als er woldevon sinopele röt genuocAthis und Prophilias 1214den schilt langitin aie dareder was von lasur gar
von ber nischin golde ein arnIm Wigamur :2104 der schilt was gemachet gut
von golde vnd von trackenplntDas Gold wird in der Regel als arabisches be-zeichnet. Beispiele:Pleier's Garel3467 sin schilt von lazüre blä
von arabischem golde dawas drüfe erhaben ein richer ar.Pleier's Meleranz9263 mit Golde von Kaukesaser vil wol gebildet was.Schon im Beinfried von Braunschweig (um 1300)erscheint die Bezeichnung von Aräbi als selbstständi-ger Kunstausdruck für Gold:836 von Aräbi gap liehten gliz
daz ein vach von drin stückendaz golt sich unterdrückennicht lat mit keinem glaste.ferner:
922 üz Aräbie was sin schilt
von glanzem golde, sla ich ez lasob daz gebirge in Caukasushete gedienet silier hanter moht niht richer sin bekannt.Am beliebtesten ist die Farbenangabe durch Benen-nung des Farbensurrogates, das ist des Pelzwerkea,nämlich hermin für Weiss, kelen für Roth und za-bel, zobel für Schwarz.
In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wirdes üblich, die Farben-Angaben durch Heranziehung vonVergleichen zu verblümen.
Der Pleier beschreibt (im Garel) den Schild desHerzogs Gilan von Gälis:2155 sin schilt was grüene alsam ein gras;ein lewe drüf erhaben wasvon arabischem goldeals er selbe wolde.dar ohe ein richiu buckel wasdiu glast alsam ein Spiegelglas.Die reichste Auswahl von Vergleichen steht Con-rad von Würzburg hinaichtlich der künstlichenFarben-B ezeichnung zu Gebote. Das Thierreich,