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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 3.

Analoge Fälle werden wir im Laufe unserer Unter-suchung zu erörtern haben.

Die charakteristische Eigenschaft, gleichsam dasSchiboleth der Helmkrone besteht darin, dass sie einenwillkürlichen, 'durchaus beweglichen Zusatz zumHelmschmuck bildet. Wenn die Krone nicht nachBelieben zugefügt und fortgelassen werden kann, ohnedas Wesen des Helmschmucks zu ändern, so ist sienicht Zusatz, sondern Theil und Hauptstück desHelmkleinodes.

Das älteste sphrag istische Beispiel eines ge-krönten VVappenhelmes desniedern Adels" welchesFürst Hohenlohe im J. 18(59 kannte, ist das SiegelEugelhards von Hirschhorn an einer üehringerUrkunde vom J. 1353 1 ).

Inzwischen hat jedoch Kind'er von Knobloch inseinen vortrefflichen Elsässischen Studien'^) eine Reihevon noch älteren Siegeln bekannt gemacht, welche %inengekrönten Helm zeigen, nämlich

Johannes von Schafftolsheim Ritter 1322Dietrich von Haus Edelknecht 1331Rudolf von Andlau, Ritter 1335

Die wahrscheinlich erste u r k u n d 1 i c h e Erwähnungeiner Helmkrone findet sich in der von dem GrafenUlrich von He.Ifenstein 1367 erlassenen Ordnung derStadt Geisslingen, wo es heisst:

Wir habender stat ze Gysiingen haissen ge-machet ain aigcn insigel, das insigel sol sin kleinerwann vnser gross insigel vnd sol sin grösser denn vnserklaines insigel und sol in dein insigel stän vnser Schiltvnd vnser Helm mit dem vnterschait, daz zwischen demHelm vnd dem klaiiiot sol stän ain krön vnd in derkrön sol der Hälfant stän. ..."

Das betreffende Sig. IV. C. der Stadt Geisslingenhängt an einer Urkunde des .1 I399 3 ) und sieht fol-gendermassen aus

No. 294.

Fürst Hohenlohe bemerkt dazu:Hier ist offen-bar die Krone als ein minderndes heraldi-sches Beizeichen verliehen worden"

Leider kann ich mich dieser Anschauung nicht an-schliessen. Die Vorsichtsmassregeln, welche der Grafvon Helfenstein vorzuschreiben für nöthig hielt, scheinenmir dazu bestimmt, einer Verwechselung zwischen demgräflichen und dein städtischen Siegel vorzubeugen.Die Krone dürfte daher ein sphragistisches Bei-zeichen sein. Das gräfliche Wappen ist durch die Auf-nahme in das Stadtsiegel nicht sofort zum Stadtwappengeworden, es hat seine Bedeutung als Wappen desLandesherrn nicht verändert und es würde daher die

Minderung nicht die Stadt, sondern nur das Wappendes Grafen getroffen haben.

Nicht unerwähnt will ich lassen, dass ein vom J.1292 datirtes Schriftstück existirt, welches wenn esecht wäre schon für das 13. Jahrhundert die Exi-stenz der denaturirten Helmkrone beweisen würde.

Es handelt sich in dem Schriftstück um Streitig-keiten wegen Herkommens ihres Geschlechtes, Wappenund Schilde auch ihrer Helm-Lehen und ankommendenLehen, die zwischen den Saiden buch er n ausge-brochen waren und nunmehr vor einem Schiedsgerichte,bestehend aus dem Bischof Heinrich von Regensburgals Obmann und den Pfalzgrafen Ludwig und Stephandem Jungen zur Entscheidung kommen sollen.

In dem Schriftstücke ist von Urkunden bei 300Jahren alt die Rede, welche über Schild und Helmder Raidenbucher Auskunft geben sollen! Diese eineAnführung schon verräth die Fälscherhand.

Das Schriftstück ist zuerst in Hund's bayerischemStammenbuch (II, 264) bekannt gemacht worden. Ichhege auch nicht den leisesten Schatten eines Zweifels,dass Hund dasselbe bona fide mitgetbeilt hat. Möglicher-weise ist der Verfertiger des Schriftstücks der nichtunbekannte Wilhelm von Raidenbuch, welcher ein Tur-nierbuch (vollendet 1510) verfasste, wie denn dieseArt der Beschäftigung auf die Autoren einen sehr de-moralisirenden Einfluss geübt zu haben scheint.

Um jedem Leser die Prüfung des Machwerkes zuermöglichen, füge ich einen Abdruck desselben in derNote *) bei.

1) Anzeiger f. K. d. d. Vorz. 1869 S. 324.

2) Deutscher Herold 1878 S 85.

3) Fürst Hohenlohe, sphmg. Aphorismen S. 43 Xo. 126.Das Cliclio verdanke ich Sr. Durchlaucht.

4)Wir Hainrich von Gottes Genaden, Bifchoue zuRegenspurg, alss Obmann, vnd wir Ludwig und Steffan derjung von Gottes Gnaden, Pfaltzgrafenbey Rhein, Hertzogenin Bayrn alss erbettn Zttfetz Bekennen mit dem Brief,als sich vnwillen gehalten haben zwifchen vnserm liebengetrewen, Friedrichen, Ritter, Wilbold vnd Sigmundenvon Raidenpuch eins, auch Diethrichen, Ulrichen vndSeyfriden von Raidenpuch ander theils, nemblichen vonwegen herkomens jhres Gefchlechts Wappen vnd Schilde,auch jhrer Helm Lehen vnd ankommender Lehen, darumbsie vor vns erschinen seyn, vnd auff vns bewilligt vndgelobt, dass wir darinn sprechen, dass sie ihrer Erbenvnd Nachkommen solliches trewlich halten wollen obngeuerde, AU'o haben wir sie vnd fonderlich jhr Urkundvnd Briefe, die bey drey hundert Jarn alt seyn, gesehenvnd verhört; darinnen wir lauter erfunden, dz sie vonalter auss einem Blut geboren, vnd eines Geschlechtsseyn, vnd zwen Schildt gehabt, Nemblich der ein Schildthat einen ganz roten Gern, zwifchen zweyer halberweifsen Gern, Der ander Schildt hat drey weiss Fannenan Stangen vber Egkhe. in einem roten Velde. Alfsaber jhre Eltern jhre Erbe von einander getheilt ha-ben, der ein Theil den Schildt mit den Gern, vnd derander Theil den Schildt mit Fannen angenommen,aber jhrer Clainet auff den Helm, haben sie beyder seitalweg gleich gefürt vnd gebraucht, Nemlich zwo Stangenmit Herini vberzogen, vnnd oben in jeder Stangen einenPufsch von fchwartzen Hannenfedern, Vnd sollich jhrClainet haben sie auff dem Helm in einer gelben Cron,oder in roter vnd weifser Seiden gewunden, wie einCrantz, gefürt und gebraucht. Dem allen nach sprechenwir, dass es zwifchen ihn noch alfo dabey beleiben, vnddermassen halten, vnd auch jeder Theil die macht haben,welcher wil, dem das geliebt ist, defs andern Schildtbey dem seinen zuführen vnnd seines gefallens zuge-brauchen, Sie sollen auch wie jhr Eltern vnd sie ge-tbon in den Turnieren vnd andern Ritterlichen Spilen,vnd Ehrlichen fachen zufammen setzen, dann der Helm-lehen halb haben genugsam bericht empfangen, dassfolche Helm Lehen alweg die von Raidenpuch, fo dieGern im Schildt füren haben gelihen, Aber die andern