Geschichte der Heraldik. II. 3.
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unsere Ausführungen damit beschäftigt, die Kunstmäs-sigkeit im Aufriss des Wappens nachzuweisen, somüssen wir jetzt Bestrebungen ins Auge fassen, welchedahin gingen, die Wappen in ihrer Anwendungausserhalb des Heerwesens zu einer gefäl-ligen Darstellung zu bringen.
Diese aussermilitärische Verwendung der Wappenbeschränkt sich fast ausschliesslich auf die Siegel.
Die Siegel stellen keine freiwillige, rein aus künst-lerischem Schaffenstrieb hervorgegangene Leistung dar.Vielmehr durften sie nur im besonderen Auftrage desBerechtigten, nach den Angaben desselben, wahrschein-lich auch nach gelieferten Vorbildern gearbeitet werden.Bis in die Mitte des H.Jahrhunderts (jedenfalls keinenerheblichen Zeitraum darüber hinaus) arbeiten die Siegel-stecher nach der Natur, sie nehmen sich die Form desKampfschildes zum Vorbild und stellen das Helmkleinodin seiner Verbindung mit dem Helme so dar, wie esauf dem Kampfhelme in Wirklichkeit erscheint.
Es kommen denn auch, um bei dem Aeusserlichstenstehen zu bleiben, abnorme Schildformen im 13. Jahr-hundert gar nicht, im 14. Jahrhundert nur selten vor.
Zwei bekannte Abweichungen erklären sich durchden Umstand, dass die Inhaber der betreffenden Siegelihrer Stellung nach Kampfschilde gar nicht führenkonnten: in dem einen Falle ist der Inhaber ein Geist-licher, in dem andern eine Dame.
Siegel IV. A. 1. des Emerich von Hohenlohe-Braun-eek, Canonicus von Würzburg, an einer Urkunde von1311. Umschrift: f S. Emeriti de Brvnecke. In einemVierpass der unten abgerundete Schild i).No. 244.
Sig. IV. A. 2. der Herzogin Beatrix von Kärnthen(Gemahlin des Herzogs Heinrich von Kärnthen, welcherden Titel König von Böhmen und Polen führte,Tochter des Grafen Amadeus von Savoyen) an einerUrkunde des J. 1331 *).
No. 246.
Die Herzogin führt das Wappen Savoyen im rau-tenförmigen Schilde.
Ein Seitenstück hiezu liefert die Züricher Wap-Penrolle, welche die Wappen der Prälaten — welchefür ihre Person einen Kampfschild nicht führen durften
1) Nach Rosshirts Zeichnung (Albrecht, die Hohen-loheschen Siegel Taf. 7 No. 102) zinkographirt.
2) Fürst Hohenlohe, sphrag. Aphorismen S. 02■No. 178. — Das Cliche verdanke ich Sr. Durchlaucht.
— nicht im Bahmen eines Schildes, sondern als Fahnen-bilder giebt.
Ein unbedingter Zwang, gerade den Schild alsUnterlage des Wappens zu wählen, lag selbstverständ-lich nicht vor. Wir haben eine Reihe äusserst geschmack-voller Siegel, in welchen eine Fahne, oder das Siegel-feld als Substrat gewählt ist.
Sig. IV. A. 2 (in einem Banner) des Grafen Hart-mann von Grüningen an einer Urkunde des J. 1257').In der Urkunde nennt sich der Graf „sacri imperiisignifer", wodurch sich (nach dem Fürsten Hohenlohe),die gewählte Form erklärt.
Sig. IV. A. 1 (Secret) des Grafen Johann III. vonHolstein-Schaumburg vom J. 1309 *): dasselbe enthältabwechselnd je dreimal das holsteinische „Nesselblatt"und den brandenburgischen Adler frei im Siegel-felde. Seine Mutter war Agnes von Brandenburg,Gemahlin des Grafen Gerhard IL
No. 246.
Siegel des Marchart von Mistelbach (Oesterreich)der von 1290 1322 in Urkunden erwähnt wird 5 ) (No.247).
Das (unter No. 248/ nachfolgende Sig. IV. A. 2. desConrad v. Enzberg vom J. 1343") fand Fürst Hohenlohewegen des sehr seltenen runden Wappenschildes inter-essant. Ich möchte indess die Einfassung nur als Siegel-feld gelten lassen.
Da die Schilde zumeist von kunstgeübter Hand be-
3) Fürst Hohenlohe, sphragist. Aphorismen S. 16No. 49. Das Cliche verdanke ich Sr. Durchlaucht.
4) Fürst Hohenlohe, sphragist. Aphorismen S. 64Taf. 186. Auch dieses Cliche verdanke ich dem hoch-seligen Fürsten.
5) Mittheilungen der k. h. Central-Commission N. F.I. S. LXI.
6) Vergl. Note 4.