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Geschichte der Heraldik. II. 3.
Eines der niederrheinischen Geschlechter von Holz-heim führte in Gold einen Querhaiken, gestützt vonzwei blauen Pfähleni), offenbar das Bild eines hölzernenHauses. (No. 159).
Siegel der Stadt Bischofstein (Bischstein) an einerUrkunde von 1385. Umschrift: „S. cioiutn. be. bissjoff-stein." Die Stadt wurde 1385 vom Bischof Heinrich
1) Fahne, Geschichte der Kölnischen etc. Geschlech-ter I. 1G8.
Sorenbaum von Ermland gegründet. Der Schild ent-hält das heraldische Bild eines Steines; hinter demSchild steht der Bischofsstab. (No. 160)
Mensinga*) will in dem von S. u. R. schrägrechtsgetheilten Schilde der Stadt Utrecht, deren Hauptkirchedem hl Martin geweiht ist, eine Anspielung auf denh. Martin d. h. dessen durchschnittenen Mantel er-kennen. Mir erscheint diese Deutung denn doch zugewagt.
2) Berliner heraldische Vierteljahrsschr. 1879 S. 251.
III. Abschnitt.Wappenzierkunst').
1. Capitel.
Wie kungtmftagige Entwl cUelung desWappen weHei».
Die Wappenkunst des hier behandelten Zeitraumesbewegte sich in sehr engen Schranken, die sich aus derStellung des Wappenwesens im Heerwesen mit Noth-wendigkeit ergaben und darum unverrückbar waren.
Einerseits musste der Schild den Forderungen derBewaffnungs-Technik entsprechend geformt sein. DieWappenkunst musste sich mit dem Rahmen, der ihr zurVerfügung gestellt wurde, begnügen, — es war nureine solche Darstellung möglich, die sich dem gegebeneu Rahmen anschmiegte, der umgekehrte Fall war garnicht denkbar.
Die Wappen mussten weithin sichtbarsein, da am Wappen der Mann erkannt wurde, esmussten daher die heraldischen Farbengesetze strengbeobachtet werden.
Endlich begründete die Notwendigkeit, eine ganzeMenge Wappen im Kopfe zu behalten, einen gewissenZwang, die Wappen einfach aber charakteristisch zugestalten, und alles Detail, das sich dem Gedächtnissenicht einprägte, fortzulassen.
Innerhalb dieser Schranken musste der Spielraumfür eine möglichst grosse Zahl von Wappen-Verschie-denheiten gelassen werden.
In der Urzeit des Wappenwesens, welche lediglichThiere, Vögel, gemeine Figuren als Wappenbilder kannte,lassen sich nur dürftige Spuren einer kunstmässigenBehandlung auffinden: möglichste Ausnutzung :des ge-gebenen Raumes, das Verhältniss der Naturgrösse zuder Darstellung, die Zahl und die Stellung der Figuren.
Grössere Gegenstände, die in ihrer wirklichen oderangenommenen Naturgrösse im Rahmen des Schildesnicht darstellbar waren, wurden in der Regel in derEinzahl in den Schild aufgenommen.
Die Wappenbilder wurden nur dann regelmässigin der Mehrzahl dem Schilde einverleibt, wenn die Fi-gur selbst in vervielfachter Naturgrösse oder in der an-genommenen Grösse den Schild nicht füllt, z. B. klei-nere Thiere, Blätter, Lilien, Rosen, Sterne, Kugeln,Ringe u. dergl. Derartige Gegenstände kommen i.ur aus-nahmsweise einzeln in Wappenbildern vor.
Siegel IV. A. 2. des Friedrich Moltke, Ritters aneiner Urkunde d. d. Rostock 1297. Umschrift: „t S.Frederici Molteken Militis." Bild: drei Birkhähne 2 ).
No. 161.
Siegel IV- A. 2. des Ritters Heinrich von Roohowvom J. 1322 Umschrift: „(S. He) nrici de Boccho" : derSchild enthält drei Rochen, die wegen ihres kleeblatt-artigen Durchschlags beachtenswerth sind.
No. 162.
Siegel IV. A. 2. des Wichard von Rochow, SohnHeinrichs, vom nämlichen Jahre. Umschrift: „(S.) Wi~
1) Diesen mir treffend erscheinenden Ausdruck habeich von Herrn v. Retberg entlehnt.
2) Meklenburg. Urkurtdenb, IV. 5.