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Geschichte der Heraldik. II. 2.
neu. Vielmehr wurde von den Heraldikern des 16. und17. Jahrhunderts jenen Bildern wohl durchweg einesolche Bedeutung untergelegt. Ich erinnere, um nurein Beispiel anzuführen, an das Wappen der v. Ehingen,welche nach Rudolphi „einen oder zwei güldeneSparren im schwartzen Schild führen, weil sie unter denalten Kaisern der Zimmer-Leute Vorgesetzte sollen ge-wesen seyn "
Solche willkürliche Auslegungen hat die spätereWissenschaft mit Recht verworfen; dagegen hat diemoderne Quellenforschung einige Resultate gezeitigt,welche uns zu ganz neuen und sicheren Anschauungenbezüglich einiger Heroldsfiguren verhelfen. Prüfen wirzunächst:
Die Ständerungi).
L. v. Ledebur schreibt 2 ).
„Es giebt viele Geschlechter, die ein durch vieroder sechs über Kreuz gezogenene Linien in acht oderzwölf Felder getheiltes Schild (heraldisch geständer t)führen. Das wäre gerade nichts besonders Merkwürdiges,wenn wir nicht wahrnahmen, dass alle Geschlechter, soviel wir deren bis jetzt mit diesem Wappenbilde habenauffinden können, in ihrem Namen oder in ihrem Amteeine gemeinsame, auf Wald sich beziehende Bedeutunghätten.
„Mit diesem Wappenbilde finden wir:
1) Die Waldboten, Waldbott oder Waldpott, einsehr bekanntes, ausgebreitetes, theils gräfliches theilshochadliges Geschlecht am Rhein. Unter Waldboten...verstand man die, denen die Hegung eines Waldbezirksanvertraut war, darum heisst es in einer Urkunde von1228 : forestarios et custodes qui Waldpdde dicuntur.
2) Die Forestier oder Oberforstmeister in Flandern,nachmaligen Grafen von Flandern, die jedoch als Grafeneinen Löwen im Wappen führten, hatten dasselbe Wappenwie die Waldbotte.
3) Die von Wald eck. Ein Name den mehrereGeschlechter führen, die im Rheingau und auf der BurgWaldeck auf dem Hundsruck wohnten. Von diesenhatte Winandus de Waldeckeu 1262 ein Siegel, darinvier Windmühlenflügel zu sehen waren {Bodmann Rheing.Alterth. 372) d. h. ein durch Kreuzlinien in acht Feldergetheiltes Schild. Vielleicht gehörte aber dieser Wie-nand zu den Waldboten von Waldeck.
4) Unter den Burgleuten von Thoron (Turrun a. d.Mosel bei Alken) finden wir einen Johannes de Loued. i. von der Laube genannt, dessen eingefasstes Schilddurch sechs übers Kreuz gehende Linien im zwölfFelder getheilt ist.
5) Das erloschene Dynastengeschlecht von Ardey . .(synonym mit Ardenne und Hard, eine gewöhnliche Be-zeichnung für Waldgebirge).
6) Die von Vaerst, bereits Theodor de Vorst miles1325 und Hermann van dem Varste 1347.
7) Die von Eller, welches der Name einer bekanntenHolzart ist.
8) Die von Holtrup (Holzdorf) erloschenes Ge-schlecht . . . Stammsitz im Fürstenthum Minden an derWeser.
9) Die Grafen von Bruchhausen (Neu-Bruchhausen) ■..Auch hier lässt sich die bei den übrigen Familien auf-fallende Beziehung geltend machen, da diese Linie dasHolzgrafenamt über die Desemer Mark bekleidete (wirdurkundlich nachgewiesen).
„Wie nun, wenn diese Acht- oder Zwölf-Felder-theilung des Wappens redende Bedeutung und auf dasjus in silvis Achtwort genannt, Bezug hätte. Die
Erklärungen, welche dieser Ausdruck bis jetzt gefundenhat, sind für unzureichend anerkannt worden. Wo>r tbedeutet Theil, nicht bloss in dem Sinne als Redethail,sondern in einem Lehnsregister von 1356 heisst es:unam particulam aree proprie eyn word; Acht er-klärt sich als Zahl von selbst; Achtwort wäre somitAchttheil Die Achtzahl gehört zwar nach Grimmzu den im Recht ungebräuchlichen; jedoch ist nicht zuübersehen, dass sie so wie die Zwölf, ein Product ausVier ist, die bei Landtheilungen so häufig vorkommt.Unter Stadtviertel versteht man einen Bezirk, ohne dabeiden vierten Theil der Einheit vorauszusetzen; warumnicht Achttheil bei Waldtheilungen. War vielleicht derAntheil jedes Hofes an der Waldmark der achte Theilvon dem ganzen Areal des Hofes ?"
Wir können noch zwei weitere Belege hinzufügen.In einer Urkunde des Klosters Hardehausen vom Jahre1323 heisst es:
„duas areas sitas in inferiori parte ville Scherveiuxta pontem cum edificiis et ortis suis, ac geminatumius secandi ligna, quod ius vulgariter t we ales acht-wort dicitur."
Ebenso in einer Urkunde desselben Klosters von1325:
jus secandi ligna in nemore Ykenberg, quod jusduo achtwort dicitur 3 )."
Sicher ist also, dass „Achtwort" = Achtel einenWald anth eil bedeutete. Diejenige achtfacheTheilung eines Wappenschildes, die in derHeraldik „Ständerung" genannt wird, giebtgleichsam denGrundriss einer solchenWald-theilung.
Eine interessante Bestätigung hat später GrafHoverden geliefert 4 ). Derselbe theilt nämlich folgendeInformation des k. bayer. Ministerialraths v. Schön-werth mit:
„Inmitten der zur Cultivirung bestimmten Wald-fläche seien die Wohnungen und Höfe der Colonistenziemlich eng bei einander gebaut und das rund herumliegende Land unter die Einzelnen so vertheilt worden,dass Jeder den ihm bestimmten Antheil dicht hinterseiner Hofstelle angewiesen erhalten habe. Dadurcherschien die ganze Fläche vom Centrum aus an diePeripherie wie durch Radien getheilt und jede einzelneBesitzung erhielt die Figur eines Dreiecks, welches sich,je weiter weg von den Gebäuden, um so mehr in dieBreite ausdehnte, während die Spitzen aller in denensich die einzelnen Höfe befanden, in der neuangelegtenColonie zusammenstiessen." 4 ).
Die Schachlrung.
Eine mehrmalige Längs- und Quertheilung desSchildes ergiebt eine Heroldsfigur, die seit den ältestenZeiten als Schachirung bezeichnet wird. Man hatsich bisher mit der Annahme begnügt, dass dieses Bild,
Kr. 167.
1) Vergl. Siegel 172 S. 171.
2) In seinem Allgem. Archiv f. d. Geschichtskunded. preuss. Staats I. (1830 S. 158 ff.).
3) Wigands Archiv III 3 S. 101 ff.
4) Zur Wappen-Symbolik München 1870 S. 8.