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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. II. 1.

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Das Bild soll offenbar in Anspielung auf denNamen, einen wendischen Krieger vorstellen, der miteinem B u c k e 1 e r bewaffnet ist.

Der Kampf mit dem dreieckigen Ritterschilde unddem Buckeler setzt verschiedene Handgriffe voraus.

So heisst es im Lanzelet des Ulrich v. Zatzikhoven(um 1200)2134 swä er die schirmmeister') vantmit schilde und buckelaeren,er hiez im ie bewaerendie kunst bescheidenliche.den jungen künic liehe

ein meister lerte üz Irlant2140 daz diu Kunst des beides hantüber alle schinnaere 2 ) truoc.Lanzelet wird einmal zum Messerkampf heraus-gefordert, wobei der B u c k e 1 e r zur Verwendung gelangt:1119 wan er zwei scharpfiu mezzer truocspitzig unde laue genuocund zwene bugge laere 3 ).Im Sängericriege sagt K1 i n g s o rich sach ir einen sige losder den bukkelaere vür den schilt erkos

Heinrich von Ofterdingen hat

den schilt an mir; swer mit dem bukkelaere stat

der mak doch eine schanze 4 ) wol versnellen

Hieraus ist zu ersehen, dass der Kampf zwischenSchild und Buckeler ein ungleicher war. Die Hand-habung des Buckelers war leichter, erforderte aber imKampfe grössere Gewandtheit.

Die Wilkina-Sage (Ende des 13. Jahrh.) enthälteine interessante historische Bemerkung über ein inDeutschland bestehendes Verbot solcher Schilde oderBuckeler, die auf der Oberfläche glänzend gemacht wa-ren. Sie erzählt nämlich im 165. Kapitel über das Wap-pen Hagens:

Hagen hatte ein Wappen von derselben Art, wiesein Bruder König Günther, sein Schild und Rüstungwar mit Silber belegt, und der Aar, so auf seinen Waf-fen stund, war mit rother Farbe gemalt. Dieser mitSilber belegte Wappenschild, wenn er im Sonnenscheinempor gehoben ward, glänzte und leuchtete so, dassniemand lange Zeit dagegen sehen konnte. Und dieseswar weislich so von ihm gefügt, wie man sich wohlzu ihm versah Es ist aber in den Sagen deut-scherMänner verboten, einen solchen silber-beschlagenen Schild oder Buckeler im Zwei-kampfe zu tragen. Sein Aar war nicht gekrönt,die weil er nicht König war."

Durch das Verbot sollte, dem ritterlichen Geistejener Zeit gemäss, eine Benachtheiligung des Gegnersverhindert werden.

Die Wilkina-Sage bezieht sich auf die Sagen d. i.Aussagen deutscher Männer, wahrscheinlich der-selben , denen der Compilator seine Sagen - Kenntnissgrossentheils verdankte und von denen er im 3G7. Ka-pitel erzählt, dass siein Bremen und Münster geborensind und keiner von ihnen wusste um den andern, unddoch sagten alle auf gleiche Weise davon."

Dass die Wilkina-Sage von ihren Gewährsmännerndurchaus zutreffend berichtet war, bestätigt die auf dengerichtlichen Zweikampf bezügliche Stelle des Sachsen-

1) = Fechtmeister.

2) = Fechter.

3) Es ist ein Riese, mit dem Lanzelet kämpfen, soll:1918 nu pflac der rise al siu leben

einer stange gröz unde lang,einen kampfscbilt er für sich twanc

4) Schanze heisst so viel wie chance.

Spiegels, wo der Buckeler als Schutzwaffe vorgeschrie-ben ist:einen senewein schilt yn der andern hant, donicht wenne holtcz und leder ane sie. Diepuckelen müssen wol ysern seyn" d. h. einen rundenSchild . . ., da nichts als Holz und Leder an sei,die Buckeln mögen wohl eisern sein.

Ich möchte behaupten, dass im 12. Jahrhundert eineengere Bezeichnung für die normannischen Schilde imGegensatze zu den Buckelern gang und gebe war, derensprachwissenschaftliche, genaue Bestimmung ich jedochunseren Germanisten überlassen inuss. Dieser Terminusfindet sich einmal im Rolandsliede des Pfaffen Konrad(verfasst zwischen 1173-77:, wo folgende interessantehistorische Notiz bezüglich der im Schwabenlandheimischen Schilde gegeben wird:CVIIb swaben di milte

ili furent zwifkele feiltefi fint uil gute knechte.

Wilh. Grimm versteht der Ausdruck zwifkelefeilte alsdoppelte, zwiefach dicke, oder mitLeder überzogene Schilde"; zuifk, ziwisk, zwifchelheisst im Althochdeutschen zwiefach.

Meine Annahme dass hier von den normannischenSchilden die Rede ist, bestärkt sich durch folgende Stelleder Kudrun:35b' Des küneges ingesinde ze hove fchilde truockiule und buekelaere gefebirmet wart genuocgevohten mit den fwerten, mit gabilote geschozzenvil üf guote fchilde.

Das Wort kiule steht offenbar im Gegensatze zubuekelaere, es ist dabei nicht entfernt an Keulen 1 )sondern an die zweite Gattung von Schilden zu denken,die wir die normannischen zu nennen pflegen. Dasshier die richtige Wortform noch nicht vorliegt, halteich für unzweifelhaft, es geht jedoch über meine Kräfte,mehr für die Ermittelung derselben zu thun, als in denobigen Ausführungen geschehen ist.

Aus dem Obigen ergiebt sich, dass der Buckel(Nabel) allein den Schild noch nicht zum Buekelermacht. Diese Bezeichnung ist ein Kunstwort für dieganz bestimmte Sclüldgattung, die in den vorangehendenZeilen besprochen ist, und die, um diess ein für allemalzu bemerken eine Bedeutung für das Wappenwesennicht hat.

Der eigentliche wappenmässige Schild ist zunächtder oben abgerundete, sogenannte normannischeReiterschild, welche im Anfange des 13. Jahrhundertsdem Dreieckschilde Platz macht.

Die Form des normannischen Schildes veranschau-lichte nachfolgende Beispiele.

Siegel des Markgrafen Albrecht des Bären vonBrandenburg an einer Urkunde von 1159 im Gesammt-archiv zu Dessau. Umschrift:Adalbertus Di. Gra.Bra.deneburchensis Marchio."

Siehe Nr. 31 S. 82.

Spitzovales Siegel IV. A. des Burggrafen Walthervon Giebichenstein an einer Urkunde des J. 12092) : imnormannischen Schild über einer Burg ein Adler.

Siehe Nr. 32 S. 82.

Vor Allem muss nun constatirt werden dass dieSchilde des Mittelalters (von dem Buckeler ist nichtweiter die Rede) bis ins 15. Jahrhundert aus Holzgemacht waren, worauf z. B. folgende Stelle im Biterolfhindeutet

995 hete man ir daz geseitdaz ir liebten Schilden breitvon den swerten waeren schart.

5) Vergl. die Uebersetzung von Ludw. Köhler.

6) v. Mülverstedt, mittelalterliche Siegel aus demErzstift Magdeburg. 3. Liefg. (Magdeb. 1872) S. 53.