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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. I. 5.

Ob jemands so vor dieser Eliren-Ritter-Tati'el seinerEhren-Nothdurfft noch was weiters vorzubringen ge-dacht, der thue es, denn ohne dil's sind der Herr Mar-schall, Beysitzere und Geschlechter die Ehren-Kitter-Tafel aufzuheben Vorhabens, zum ersten mahl.

Folget die Anmeldung des Elirenholds gegen denParten und Beiständen wie oben, zum andern mahl.

Hernach soll der Ehrenhold ein wenig warten, undwie obstehet zum dritten mahl.

Nach diesen wenn vor der Ehren-Ritter-Tafel wei-ter niemands etwas vorzubringen, fraget der Marschallden ersten Beisitzer auf der linken Hand.

Zum ersten Schoppen zur linken Hand.Ich frage euch, weil niemand zur Stelle der vordieser Ehren-Ritter-Tafel weiter zu klagen, ob es ander Zeit sey, solche Ehren - Ritter - Tafel wieder aufzu-beben.

Der nächste Beysitzer zur linken Hand.Herr Marschall weil niemand vor dieser Ehren-Ritter-Tafel zu klagen, so ist es an der Zeit, dass ihrdieselbe aufheben möget.

Zum andern Schoppen zur lincken Hand.

Ich frage euch, wie ich solche Ehren-Ritter-Tafelaufheben soll.

Der andere Beisitzer zur lincken Hand.Herr Marschall hebet sie auf mit Urthel und Rechtund Göttlichen Nahmen.

Darauf der Marschall.So hebe ich solche .Ehren-Ritter-Tafel auf mit Ur-Urthel und Recht, im Nahmen Gottes des Vaters Gottesdes Sohnes und Gottes des Heiligen Geistes."

Zur Illustration der obigen Ausführungen lasse ichnun die Beurkundung eines vor die Liegnitzer Ritter-bank gebrachten Specialfalles folgen.

Kundschaft einer Ausführung vor dem schlesischenRitterrechte betr. die Familie Sack d. d. Liegnitz28. Januar 1528.Wir Friedrich von Gottes Gnaden Hertzog inSchlesien zur Liegnitz und Brieg bekennen und thunkund öffentlich mit diesem unserm Briefe für allen dieihn hören, sehen oder hören lesen, dass wir in etlichentapffern Sachen und wichtigen Geschafften nach Hebungund Gewohnheit des Fürstenthums Schlesien, mit unsernwohlverhaltenen Rittermässigen Mannschafften und Unter-thauen an unserm Hof zur Liegnitz, wie es sich darannach rechter Ordnung erheischt, ein Ritter-Recht bestaltund besatzt haben darneben wir auch in eigener Personmit andern zugeordneten und unseren eigenen Ratheilgesessen, für welche bestellte Ritter-Banck der Ehren-veste unser besonders lieber getreuer Clement Sackzu Ratschitz mit seinen Söhnen gestanden, und hatdurch den Edlen Gestrengen Hn. Hansen von Rechen-berg auf Wendifchen Boraw, Ritter auf der Freystadt,Schlave und Wortenhurg, fürtragen ausreden und er-zehlen lassen, wie dass dieselben seine Söhne Georg,Hanss und Heinrich Sacke, als rechte natürliche Brüderihren nächsten sipsen Bluts-Freund und Schildes-Ge-nossen, nach ihrer Mutter in der loeblichen Cron Polenund die andern ihre Bluts-Freunde noch Schildes-Ge-nossen, nach ihm als ihren lieben Vätern in diesemFürstenthuni Schlesien hatten, und Beysorge tragenmüsten, dieweil ihre alte Freundschafft nach ihrer Mut-ter in einem andern Königreich, als in der loeblichenCron Polen wohnhaffig, dass in jetzigen Läuft'ten, Kriegund Unfriede zwischen diesen Landen entstehen möchte,

dadurch sie zu ihren als zu ihren Freunden frei zuziehen verhindert worden, und wo indess dieselbige ihrealte Freunde mit Tod verschieden und abgangen, möchtesolche Freundschafft bey den Jungen In Vergessen kom-men daraus Beysorge zu nehmen, wo sie samt ihrenBluts-Verwandten, so ihnen und sie denselbigen hin-wiederum mit Her-Schilden zugethan, in folgenden Zei-ten freundlicher und letzlicher Meynung an ihren wohl-hergebrachten angestammten Kleynodien, Ehren undAdlichen Gerüchts angetastet und berühret worden, undalso aus Unwissenheit ihrer vier Schilde dieselbe zuvorführen, Mangel tragen müssen, damit aber gemeldteGeorg, Hanfs und Heinrich Gebrüdere Sack zu Ratschitznicht allein mit blofsen Worten und für ihre eigenePerson erscheinen, haben sie ihre Gevattern und Ohmhenneben ihn persönlich zu entgegen bracht, und ihre Ad-licli gebohrne Ankunfft und Herbringen ihrer vier Schildezu entstehen und anzugehören bitten lassen, welchesihnen von uns und unserer verordneten Ritter-Banckvorgunst und zugelassen, hierauf so hat gedachter Hr.Hanfs Recheiiberg wegen gemeldter Säcke Gebrüdere,solche ihre Ankunfft nach vermöge der Ritter-Rechtenfürgetragen und wie hernach folget.

Erstlichen den Haupt-Schild und Wapeu nach ihremVater wie der durch die Hand und Kunst des Mahlershierbey eigentlich ausgestrichen ist, nemlieh 4 weisseSäcke in einem rothen Felde, mit einer weissen undrotlieu Helm-Decken, über dem Helm eine goldene Cron,darauf eine nackete Jungfrau bifs über die Brust er-sprenget, welche auf ihrem Haupt einen Rosen-Crantzvon rothen und weissen Rosen auf hat, dem ihn ihreVettern die Ehrenvesten Gregor Sack zu Pirschon undErnst Sack zu Kreydelwitz in unser bestalte Ritter-Banck geschwobren.

Dem andern Schild und Wapen aus Polen nachihrer Mutter Vater, die der Geburth eine Wirckinscbkengewesen, wieder auch zu entgegen allenthalben durchden ihr abgemahlet, vornehmlich t> gelbe Liljen in einembleyen Felde, über drey übereinander gleich stehen,darnach einen gelben Streiften, durch die Mittel desSchildes, und folgendes die andern gelben drey Liljenzwo ungleiche die dritte ein wenig unter sich gesatzt,mit einer gelben und blauen Helm-Hecken gezieret, überdem Helm einen gelben Strahl, welcher hinten im OrteeinCreutze hat, den ihn ihre Ohmen den WohlgobohrnenHn. Mattheas Wirckinfchken auf Raison, in die Ritter-Banck geschworen.

Den dritten Schild und Wapen nach ihres VäternMutter, die der Geburth eine Stofchen gewesen der auchzugegen abcontrafait ist, nehmlich zwey weisse Rohr-Blätter in einem rothen Felde, mit einer weissen undrothen Helmdecken, auf dem Helm eine sebwartzeStranss - Feder mit 15 Enden, dass ihnen ihre Ohmen,die«Ehrenveste Caspar Stoische Guer genannt zu Kiey-delwitz und Alexander Stoi'che Guhro genannt, zuMent-l'cbitz in die Ritterbank geschworen.

Den vierdten Schild und Wapen aus Polen nachihrer Mutter Mutter die der Geburth eine Kurtzbachingewesen, wie dann auch hierbey durch den Mahler er-worft'en und ausgestrichen ist, als drey weisse Karppeuüber einander, oben und um die Häupter # mit gelbenStrichlein, in einem schwartzcu Feldt, mit einerBchwartzen gelben und weissen Helmdecken, über demHelm ein Tatarisch Hütlein mit 18 rothen Büudlein,und auf dem Hütlein fünft' Piekort-Federn, drey rotheund zwo weisse, den ihn ihre Ohmen den Wohlgebohr-nen Mattheas Kurtzbach auf Wieleckau und Hr. NicolKurtzbach auf Sawede in die Ritter-Banck geschworen :und lieben ihm sind auch ihre Vettern gewesen, dieEdlen und Wohlgebohrnen Herren Hanfs und HerrHeinrich v. Kurtzbach, Gebrüder, Freyherren zu Trachen-berg und Militzfch, und auf solche ihr vorgebrachte