Geschichte der Heraldik. I. 3.
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Verhandlung der fürstlich Braunschweigischen RätheGrünefeldt und Varenbeuler mit dem Herold statt, wel-cher jedoch das Ansuchen der Ersteren für ein Examendeutete und ihn damit zu verschonen bat, in Betracht,dass er seine Instruction verhoffentlich der gebühr inacht genommen. Aus dem schlecht stylisirten Instru-ment geht übrigens hervor, dass der Herold von demNotar in Braunschweig eine andere Beurkundung derVerhandlung vom 5. Juni erhalten hat.
Die Ratlimannen zu Braunschweig behauptetenschliesslich, der Herold habe ihnen in seiner zu Pragschriftlich übergebenen Relation „defs warhafftige Zeug-nisse gegeben, dass er die insinuation gebürlich zu ver-richten nicht allein gar nit verhindert, sondern darzubey vns allen dienlichen Vorschub, vnd beförderungVrthetlich zu guter genüge empfunden habe .."
In der That besagt die Relation des Herolds Biren-baumer (am 4. Juli neuen Styls dem Grafen von Fürsten-berg übergeben! gar nichts von ihm widerfahrenen Un-bilden, auch nichts von dem zweiten Besuche, den erder Stadt Braunschweig abstattete. Er sagt: Es hatein Ersamer Raht der Stadt Braunschweig in einemvnnd andern ... mich ehrlich vnd wolgehalteu, vnd mirjhre Apoteken vnd Weinkeller, auch spatzieren zu fah-ren zum offtern angeboten, Aber ich habe mich derenkeins gebraucht, sondern bin stets die sieben Tage bifsauff den angestalten Tag der Publication im Losamentverblieben, die haben mir auch etliche Stunde vor mei-nem abreisen, ein Silbern vergüteten Becher, vngefehr-lich 35 Thaler werth, vnd den Trommetern jeden 10gantze Thaler verehret, auch aufs der Herberge quitiret,vnd weil gleich damabls jhr abgedancktes Kriegsvolckim Abzüge gewesen, mit jhren Stadt Einspennigern bifsa uff jre Grentze gen Wolffenbüttel begleiten lassen."
Demnächst erwähnt der Herold den Besuch beimHerzog Heinrich Julius zu Grüningen. „Allda haben!• F. G. mich von Ihrer Mayt. wegen ehrlich empfangen,vnd in dero Hofflager so'lang ich allda gewesen, wolJosiren, vnd zu dero Tafel fast alle Mahlzeit erfordernlassen. Es haben auch I. P. G. den Tag vor meinemverreisen mir ein Ehrenkleidt von Sammet, Atlasch vndCanafass, alles mit Goldt verbremet, dann derselbenGnadenpfenning oder Bildnuss, vnd dabey 50 Thaler,anch den zweyen Trommetern jedem ein Kleid von rohtgemustert Atl'afs anmachen lassen." —
Die Publication der Reichsacht gegen die StadtBremen erfolgte am 20. (30.) Dezember 1652 durch denReichsherold ausserhalb der Stadt Bremen auf freiemFelde >).
Dass eine derartige Mission nicht ganz ohne Ge-fahr war, zeigt auch die sogenannte „Erfurt'sche Exe-cutions-Sache", über welche ich Nachfolgendes aus denActen 2 ) mittheile.
»Die zur Erffurtischen Executions - Sachen verord-neten Commissarii und würkliche Reichs-Hoff-Räthe"Johann Christoph Freiherr von Schmidburg und Joh.Jacob von Goppold verfassten unter dem 26 Sept. und*• O.fober 1663 eine „Instruction, wornach sich derHerr Kayserl. Reichs-Herold bey der Reichs-Acht-Ver-Kündigung in Erffurdt zu richten."
Derselbe sollte sich nebst einem Kaiserl. Notario,Watschier, zween Trompeter und drey Einspänniger«unfftigen Sonntags frühe nach der Stadt Erfurt be-geben und dort die Acbtserklärnng in einer genau vor-geschriebenen Weise publiciren.
. Die „Gehorsambste Relation, wie nemlich die Publi-kation der Achts-Erklärung zu Erffurt abgangen, so«Urch mich Jacobum Li 1dl von Schwanaw, als
1) Lünig, theatr. cerem. II. 837.
2) Londorp, acta publica VIII. 953 ff.
Kays. Reichs-Herolden verrichtet, beschehen den 8. Oc-tobris Anno 1663" meldet den unglücklichen Verlaufdieser Sendung. Der Reichsherold wurde von dem Pöbelvom Pferde herabgerissen, körperlich misshandelt, beiden Haaren zu Boden gezogen, im Herolds-Habit mitFüssen getreten u. s. w.
„Der letzte Fall, da die kaiserlichen Herolde beyeiner Achtserklärung ihr Amt auszuüben hatten, war(wie Siebenkees ] ) schreibt) bey Kurcölln und Kurbaieinim J. 1706. Der Kaiser sass auf dem Thron, liess sichdie Achtserklärung vorlesen, und das Lehensinstrumentherbringen , welches er in der Mitte entzwey riss undzu seinen Füssen warf. Hierauf wurde es von den He-rolden wieder aufgehoben, weiter in kleine Stücke zer-rissen und endlich zum Fenster hinausgeworfen. Als-dann stiegen sie zu Pferd und proclamirten in einemZug von 6 Hatschieren 12 Trompetern und 4 Paukernden Bann öffentlich."
Die Achtserklärung wurde am 10 Mai zu Münchendurch einen kaiserlichen Herold zu Pferde und am11. Mai zu Regensburg durch einen kaiserlichen Herold,begleitet von zwei Kaiserlichen Einspännigem und 30Stadtsoldaten verkündigt 2 )-
g) Die Herolde als Ankläger.
Die Herolde versahen, wie v. Senckenberg 3 ) be-merkt, „wann jemand aus der Schaar derer Adelichenausgescheiden werden solte, die Stelle derer Amtsan-kläger, und trugen auf Verlust des Adels, auch derenWappen, Ehren und Rechten an." Er bemerkt dazu:„Heute zu Tage weis von diesem Gebrauch kein Menschmehr, und sind alle dergleichen Handlungen dem ReichsFiscal zugewachsen."
Ueberhaupt kennen wir nur einen einzigen derar-tigen Fall aus Urkunden und die besonderen Umständedieses Falles liegen nicht so, um einen Schluss auf all-gemeinen „Gebrauch" zuzulassen.
Es ist diess jene gegen Franz von Sickingen ge-richtete Entadelungs-Farce vom J. 1515, die wir ananderer Stelle ausführlich zu erörtern Gelegenheit habenwerden.
In diesem Prozesse trat allerdings der ErnholtTirol, an Stelle des Ernholten Romreich, der sich aus„Gesundheitsrücksichten" (der dieser zeit mit blödigkeytseins leibs und alters beladen ist) nicht betheiligenkonnte, als öffentlicher Ankläger auf. Die hierüberlautende Urkunde sagt, dass solches den Herolden „iremampt nach gebühret" *
h) Der Herold als Ueber bringer verschie-dener Botschaften.
Der Herzog Ludwig von Bayern - Ingolstadt Grafvon Mortan, benutzte (1419) Niclaus Holland, desPfalzgrafen Jobannes „Erhalt" Hanns Landsberg,des Markgrafen von Meissen „Parsenant" und RudolfJertal, des Herzogs Friedrich von Üesterreich „Par-senant" zur Uebersendung seiner groben Schmäh-briefe an den Churfürsten Friedrich I. von Branden-burg 5 ).
Auf dem Reichstag zu Augsburg von 1500 wurdeein älteres Verbot des Gotteslästerns erneuert und den
1) Erläuterungen der Heraldik S. 37.
2) Lünig, theatr. cer. IL 982.
3; Oetters Wappenbel. I. Senckenbergs VorredeS. 9.
4) Siehe Urkunde Nr. 85.
5) v. Minutoli, Friedrich I. Kurfürst von Branden-burg S. 174.