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Geschichte der Heraldik. I. 3.
f) Die Herolde als Verkündiger der Reichs-acht.
Hiervon haben wir mehrere Beispiele aus späterZeit.
Im BraunschweigLschen Kriege wurden zuerst imJuli 1602 zur Publication eines Kaiserlichen Mandatsein Kaiserlicher Commissar mit dem Herold Martin Lo-renz Preger nach Braunschweig entsendet. Vier Jahrespäter hatte ein Herold allein den misslichen Auftragzur Puhlicirung der Achtserklärung. Ich schildere denVerlauf nach den veröffentlichten Streitschriften undActenstücken l ).
Der Reichsherold Matt lies Bierbaum er erhielteine Instruction d. d. Prag 31. Mai ineuen Styls) KJ06,sich mit denen, ihme zugegebenen Keys. Trommetern,auch aufs der Reichs Hof-Cantzley entpfangenen vnter-schiedlichen Process vnd Mandaten nach Braunschweigzu verfügen, daselbst zuforderst beim Rath anzumelden,dass er aus der Kaiserlichen Majestät sonderbaren Ver-ordnungen bei ihnen etwas zu verrichten habe; zu An-hörung desselben soll er Stunde und Ort, wie auch Zu-sammenberufung des Raths und der Fürnehmsten ausder Gemeinde begehren, und wo dasselbig verwilligtwird, mit Zuziehung eines hierzu erbetenen geschwor-nen offenbahren Notarii und etlicher Zeugen, den Kaiserl.Achtsbrief verständlich ablesen. Andernfalls soll er sichdamit begnügen, den Achtsbrief an das Rathhaus, oderau eine Kirchthüre oder au einen andern offenen ge-meinen Ort anzuschlagen.
Am Himmelfahrtstag den 29. Mai (alten Styls) trafder Herold in Braunschweig ein. Ueber seineu Aufent-halt daselbst Hess der Herzog Heinrich Julius verschie-dene Zeugen-Aussagen sammeln. Eine davon besagt 2 ),„dass der Heroldt acht Tage in der Stadt gewesen, vndein Gastgebot vber das ander gehalten, ehe er dasKaiserliche Mandat augeschlagen, wie £r aber davonwollen, habe er dasselbige auff ein Taffei geschlagen,welche drey Stundt vngefehr angehencket gewesen,darnach aber sey die wiederumb abgenommen."
Die Braunschweiger wurden von dem Herzog be-schuldigt, dass sie unter den Augen des Herolds ver-schiedene räuberische Ausfälle in das herzogliche Ge-biet gemacht hätten 3 !. Auch soll man in Braunschweigdas Gerücht in Umlauf gesetzt haben: „derMann, wel-cher das Kaiserl Mandat hinein gebracht, were keinHeeroldt, sondern ein Schuster von Wolfenbüttelgewesen, das Mandat, were auch nicht recht, sondernzu Halberstadt vom Hertzogen gemacht.-
1) Braunschweigische historische Händel II. 2010 ff.III. 792 ff. 1096 ff.
2) aufgenommen am 27. Juni von den NotarenScharnhorst und Ortlep.
3) Instrument der Notare Heinrich Scharnhorst undFriedrich Ortlep d. d. Wolfenbüttel 9. Juni 1606:
Demnach die Rebellische vngetrewe Leute. vndnunmehr von Rom Keys. Mayt. vnserm allergnedigsteuHerrn declarirte Echter vber vielfaltige Aufsfäll, vndVerachtung, des vor wenig Monaten jhnen insinuirtenPoenal oder Acht Mandats, auch sieder dem als derKeys. Heerholdt auff dem Fest der Himmelfahrt Christi,den 29. abgelauffenen Monats Maij, mit der Key. Achtzu Braunschweig angelangt, solches verschienen Donner-stag den 5. dieses, öffentlich angeschlagen vnd insinuiret,so hetten sie jedoch aus lauter Veracht, Freuel, Trotzvnd Bofsheit, inmittelst wie auch noch jetzo, einen Aufs-fall, Plünderung vnd Raub vber den andern begangen
Thatsächlich wurde die Ausführung des KaiserlichenAuftrages bis zum 5. Juni verzögert. Der Herold trugdafür Sorge, zur Erklärung dieses Umstandes in dasbezügliche notarielle Instrument folgenden Passus ein-rücken zu lassen : „oh er wol in die Ascensionis Domini,jüngst verlauffen, alihie ankommen, vnd diese seineInsinuation vnd Publication eh verrichten wollen dassjedoch der Freytag, Sonnabend vnd Sontag, vnd alsovier Tage, ja auch das eingefallen, dass die fürnemstenHerrn des Rahts, wie auch der Herr Ober Syndicus nitzu Hause, besondern verreiset gewesen, Dahero dasselbeWeick sicli bifs auf diesen tag verzogen."
Die Execution wurde auf dem Rathhause öffentlichins Werk gesetzt. Wie es dabei hergegangen, verlaut-baren einige von herzoglicher Seite gesammelte Zeugen-Aussagen.
Ein Zeuge bekundete, dass der Kaiserliche Herold„(welchen sie in der Stadt Braunschweig Spotsweise,den Wolffenbüt tel'schen Herr Gott, so Hein-rich Vater 1 ) abgeschicket, nennen theton) das Key-serliche Mandat . . . angeschlagen , auch mit dem Rahtauff dem Rahthause ehe es geschehen, eine lange Pre-digt oder Sermon gehalten, vnnd als der Heerholdtvom Rahthause herunter gehen wollen, hetten die Bür-ger hin gemein auff jlm gedrungen-, vnd gesagt, siewolten den Wolffenbüttelschcn Herr Gott herunter haben,jhnen auch etzliche Stiegen oder Staffeln herunter ge-stossen, sey aber endlich auff den Gaul, vnd in. seinHerberge wiederum!) gebracht worden."
Nach Wolfgang Hoffman, dem Musterschreiber,„haben die Bürger ein gross Gemurmel auff dem Marcktgehabt und gesagt, als ich selbst gehört, man solte jhnEhrenholden den Schelmen mit Steinen aus der Stadtwerffen, vnd mit Ruten Steupen, wann er noch einmalkomme, wollen sie jhme den Halfs entzwey schlagen,warumb jhn Keys. Mayt. vmb Weyhenachten nicht ge-schicket."
Ein böser Streich, den man dem Herold spielte,bestand darin, dass man den Notar, welcher die Exe-cution des Kaiserlichen Auftrages beurkundete, dazuvermochte, in dem Instrument die Publication derAcht mit Stillschweigen zu übergehen und nur dasPoenal- und Avocatori-Mandat zu erwähnen. Der He-rold war gutinüthig genug, dieses mangelhafte Instru-ment anzunehmen und damit seine Rückreise anzutreten.Einer Einladung des Herzogs Heinrich Julius folgend,besuchte er diesen zu Grüningen. Dort wurde er am9. Juni von herzoglichen Beamten im Beisein des No-tars Michael Otto über jenen seltsamen Umstand be-fragt. Der Herold gab zur Antwort, „dass er nit alleinedas Mandatum Auocatorium et Conrirmatorium, sondernauch zum allerersten dem Raht zu Braunschweig denAchtsbrieff publicirt vnd vorgelesen habe, dass aber derNotarius solches geschehen seyn, in Instrumente faetaeExecutionis nit mitgedenckt oder berürt, in dem sey erhintergangen, aber erbötig vnd Vorhabens, sich wiederumzurücke nach Braunschweig zu verfügen, dem Raht vndNotario solchs gebürlich zu verweisen."
Der Herold kehrte thatsächlich nach Braunschweigzurück. Nach einer Behauptung des BraunschweigerRaths habe der Herold „als er kurtz nach seinem erstenAbreisen wiederum!) zu uns in die Stadt kommen, dieKeyserliche Patenten am Rahthause öffentlich aufs-hencken gesehen, vnd angetroffen, gleich wie sie auchvorhero nach seinem Abzug alle teglich von Morgenbifs zu Abendt (aufsbescheiden, wenn Regenwetter ein-gefallen) aufsgehangen."
Am 14. Juni fand auf dem Stiftshause Gaterslebenim Beisein des Notars Michael Otto eine neuerliche
1) Damit war der Herzog Heinrich Julius gemeint.