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Section III. Wein, Bier etc. V. Presshefe.
Vielfach befolgt man noch ein anderes Verfahren, man bringt näm-lich durch Absieben, Auswaschen und Pressen die Bierhefe in eine halt-bare, transportfähige Form, in welcher sie, wenn auch nicht für dieZwecke der’ Bäckerei geeignet, in der Spiritusfabrikation sehr guteDienste leistet. Bereits hat in Oesterreich diese Fabrikation eine grosseAusdehnung erlangt, so dass der Verkauf der Bierhefe für die Braue-reien eine ganz erhebliche Einnahmequelle darstellt, während in ande-ren Ländern die Bierhefe grösstentheils als werthloser Abfall angesehenwird und oft in hohem Grade lästig fällt.
Die Presshefe wurde in Wien von mehreren Fabrikanten ausOesterreich-Ungarn sowie von 2 oder 3 deutschen Firmen ausgestellt.Von den ersteren bekundeten mehrere sehr anerkennenswerthe Leistun-gen, besonders die Gebrüder Reininghaus zu Steinfeld bei Graz(Steiermark) in der Herstellung vorzüglicher gepresster Bierhefe.
Anmerkungen.
1) So waren z. B. im Generalkataloge nur 143 Weinaussteller ausFrankreich aufgeführt, es hatten sich aber von dort 277 an derAusstellung betheiligt, von welchen sich 217 gar nicht verzeichnetfanden, da von den 143 des Katalogs nur 60 mit ihren Probenerschienen waren.
2) Die Bildung von Schwefelwasserstoff und von dem unbekanntenKörper kann man leicht beobachten, wenn man eine Zuckerlösungmit etwas Hefe unter Zusatz von Schwefelblüthe vergähren lässt.
3) J. Kessler. Behandlung des Weins. 2. Auflage. Ravensburg1872. Seite 125, 151 und 154.
4) Der Zeitpunkt sowie die Anzahl der Ablässe richtet sich nach derBeschaffenheit der verwendeten Trauben und nach dem Tempe-raturgrade bei der Gährung. Bei Tischweinen empfiehlt man, sieim Mai des ersten Jahres zum dritten Male abzulassen, bei stärke-ren Sorten, besonders bei den Rheinweinen, befolgt man oft ohneKachtheil eine andere Regel.
5) Ueber die richtige Menge Schwefel und über das Schwefeln derRothweine siehe J. Nessler. Behandlung des Weins. E. Ulm er inRavensburg. 2. Auflage. Seite 131.
6) Siehe Le Portugal par Alphonso de Figueiredo.
7) Siehe dasselbe Werk Seite 265.