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1 (1874)
Entstehung
Seite
227
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Section III. Wein, Bier u. andere gegohrene Flüssigkeiten. 227

stellen. Bei ihrem regen Interesse für die Förderung des betreffendenProductionszweigs werden nämlich die Jurymitglieder im Verfolge ihrermühevollen Arbeiten Mittel und Wege kennen lernen, um die Schädenoder Vorzüge, welche sich bei dem Betriebe ihrer Landsleute offenba-ren,'äbzustellen, beziehungsweise noch besser auszunutzen. Sie werdenferner die Ergebnisse ihrer Beobachtungen sowie ihre Bathschläge inihrer Heimath zur öffentlichen Kenntniss bringen, die Anregung undAnleitung zu Verbesserungen geben und damit erheblich zur Hebungdes Productionszweiges in ihrem Lande beitragen.

Da voraussichtlich in der Folge noch manche Ausstellungen ingrösseren oder kleineren Dimensionen veranstaltet werden, bei welchendie, hierher gehörigen Getränke ebenfalls erscheinen, wird es nichtunzweckmässig sein, hier einige Bemerkungen über das bei ihrer Prü-fung in Wien verfolgte Verfahren im Allgemeinen, sowie über die Zu-sammenstellung und Katalogisirung der Weine im Besonderen folgenzu lassen.

Da bei der Prüfung der meisten Getränke die Zunge einen ent-scheidenden Ausschlag giebt, üben die zweckmässige Reihenfolge, so-wie die richtige Anordnung der Sorten bei dem Versuchen den wich-tigsten Einfluss auf das Resirltat aus. Dasselbe fällt um so zuverlässi-ger, um so genauer aus, je sorgfältiger diese angedeuteten Vorbereitun-gen der Prüfung bewerkstelligt wurden.

Bei den Weinen ist unbedingt die von Freiherrn von Babovorgeschlagene Zusammenstellung der Proben auf Grund ihres chemi-schen Bestandes als die richtigste zu empfehlen. Ohne Zweifel wäredie Prüfung eine leichtere Arbeit gewesen und deren Resultat richtigerausgefallen, wenn man in Wien die weissen Weine von gleichem Gehaltean Säure, Weingeist und Zucker und die rothen mit gleicher Gerbstoff-menge vereinigt und dann probirt hätte. Die Generaldirection gingaber auf diesen Vorschlag nicht ein, wahrscheinlich weil das Auflindender gleichen Proben fast unüberwindliche Schwierigkeiten bot, selbstwenn die Resultate der chemischen Untersuchung von ihnen sämmt-lich zur Verfügung gestanden hätten.

Die Jury beschloss deshalb, behufs Probirens folgende sechs Grup-pen zu bilden.

1. Weisse Tischweine,

2. Feine Weissweine,

3. Rothe Tisch weine,

4. Feine Roth weine,

5. Dessertweine,

6. Moussirende Weine.

Selbstverständlich blieben dabei die Proben eines und desselbenLandes vereinigt und wurden bei jeder einzelnen Gruppe wieder Un-terabtheilungen nach Alter und sonstigen Verschiedenheiten gemacht.

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