Dritte Sectiou.
Wein, Bier und andere gegolireneFlüssigkeiten.
Berichterstatter: Prof. Dr. Nessler in Karlsruhe.
Einer der wichtigsten Vorth eile der Ausstellungen, die Möglichkeitder eigenen Prüfung seitens der zahlreichen Besucher, geht bei den zudieser Section gehörigen Getränken gänzlich verloren, indem ihreBesichtigung entweder nicht die vollständigen Anhaltspunkte gewährt,oder selbst nicht einmal möglich ist. Denn ein Versuchen kann ausleicht begreiflichen Gründen nicht erlaubt werden und zudem eignensich die meisten Sorten von Wein, Meth, Bier u. s. w. nicht zur Auf-stellung in den zu warmen Ausstellungslocalen. Gewöhnlich werdensie deshalb durch leere oder mit angesäuertem Wasser gefüllte Flaschenmit den betreffenden Etiquetten oder durch Fässer daselbst vertretenoder angedentet, so dass man im Wesentlichen nur Kunde von dergenauen Adresse ihrer Producenten erhält. Ein vollständiges Urtheilüber ihre Beschaffenheit, über die dabei zu Tage tretenden Fortschritteoder Mängel vermag sich nur die kleine Zahl der aus den verschiede-nen Ländern berufenen Jurymitglieder zu bilden, indem dieselben diein guten Kellern aufbewahrten Proben einer eingehenden Prüfung zuunterwerfen haben.
In Anbetracht dieser Verhältnisse wurde vielfach die Ansicht geäus-sert, dass bei dem geringen Nutzen, welchen die Vorführung der Ge-tränke bringt, sie ferner hei internationalen Ausstellungen nicht mehrzugelassen werden sollen.
Andererseits lässt sich aber ein wohlthätiger Einfluss der letzterenauf die genannten Product« der verschiedenen Länder nicht in Abrede