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1 (1915)
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der Kirche sich einfinden, das sie aber getrennt von demOrdo clericorum verrichteten, und das bei ihnen aus einerAnzahl „Pater noster" und „Ave Maria" bestand. Währenddie Tätigkeit der Chorherren abwechselte in Gebet, Betrach-tung und Studium, lag den Laienbrüdern in erster Liniedie Besorgung der Haus- und Feldarbeiten ob. Ihre Klei-dung unterschied sich von der der Chorherren dadurch,daß sie einen kürzeren Talar und kein Röchet trugen. Mehrwie acht sollten in keinem Kloster sein. — Die Profeßformelder Konversen stimmt inhaltlich vollständig überein mit derder Chorherren, nur daß sie, da es sich bei ihnen um ho-mines illiterati handelte, *) in der Landessprache abgefaßt ist.In Böddeken lautete sie:

„Ik broder N. love vermidtz der hulpe Qodes ewigherenicheit, nicht egens to hebben und gehorsam to wesendy, vader prior, unde dynen rechten witliken nacommendenprioren na der regulen sunte Augustini unde ynsettingeunses gemeynen capittels." 2 )

Die D o n a t i (d) waren in der Regel Laien, nur aus-nahmsweise mit Erlaubnis des Generalkapitels Klerikerund Priester; zum Chorgebet waren sie nicht verpflichtet.Sie legten kein Gelübde ab, sondern mußten vor Notar undzwei Zeugen dem Generalkapitel und dem Prior des Klo-sters, in das sie Aufnahme wünschten, Gehorsam und Treueversprechen und auf alles Eigentum zu Gunsten des Klosters

*) Kleriker waren von der Aufnahme unter die Conversi aus-geschlossen; jedoch konnte das Generalkapitel, solange die hö-heren Weihen nicht empfangen waren, von dieser Bestimmungdispensieren.

2 ) Cop. fol. 13 v . — Die forma professionis fratrum canoni-corum (fol. 16) dagegen: Ego frater N. promitto Deo auxilianteperpetuam continenciam, carenciam proprii et obedienciam tibi,pater prior, et successoribus tuis canonice instituendis secundumregulam beati Augustini et secundum constitutiones capitulinostri generalis." Vergl. Grube a. a. 0. S. 315. Die etwas ab-weichende Formel bei Grube S. 301 ist offenbar die, welche inWindesheim ursprünglich gebräuchlich war und dann wohl 1402bei der ersten Redaktion der Statuten der Kongregation durchdiese ersetzt wurde.