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3,1,1 (1875) Chemische Industrie : mit einem Rückblick auf die Entwicklung der chemischen Industrie während des letzten Jahrzehends
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Gruppe III. _ Chemische Industrie.

Der Herausgeber dieses Berichtes hat in letzter Zeit mehrfachGelegenheit gehabt, Notizen über den Moorrauch einzusammeln, und erglaubt gerade von dem letztgenannten Gesichtspunkt aus Bemerkungenaus einem Briefe seines Bruders, des Geh. Raths Dr. F. Hof mann inBurgsteinfurt nicht zurückhalten zu sollen.

Einer der unangenehmsten Frühlingsgäste unseres Westfalenlandesist ohne Zweifel der Haarrauch. Kaum haben wir die Schneestürmeund Regentage des Monats April hinter uns, kaum noch beginnt derFrühling sich zu zeigen mit seinen schönen heiteren Tagen, die unseinigen Ersatz zu bieten versprechen für den endlosen Winter, so springtgewöhnlich mitten im schönsten heitersten Wetter bei einer Luft-temperatur von 25 bis 27° C. gegen Nachmittag der Süd- oder Südost-wind nach Nordwest um, und schon empfindet die empfindliche Naseden brenzlichen Geruch des herannahenden Haarrauchs. Oft schoneinige Minuten später wird der Himmel düster, das Blau verschwin-det, und schon schwebt die Sonne wie eine blutrothe Kugel am Fir-mament; wird der Rauch noch dicker, so verschwindet die Sonnevollständig, die Natur ist in ein Leichenhemd gekleidet, die Wärme desMorgens ist verschwunden, die Kälte und ein scharfer Nordwest drängtalle Menschen in ihre Wohnungen, allein auch hier dringt der Haarrauchnach, und überall hört man die trostlosen Worte:Der Haarrauch, derabscheuliche Haarrauch!

Dieser Rauch ist hier zu Lande so verhasst und verwünscht, dassman im Jahre 1866 die Annexion Hannovers an Preussenbesonders des-halb mit allgemeinem Jubel begrüsste, weil man hier die feste Ueber-zeugung hatte, die kräftige preussische Regierung werde ferner nichtmehr dulden, dass zu Gunsten einiger tausend Moorbrenner Millionenvon preussischen Unterthanen in ihrer Existenz geschädigt würden.

Wenn einige Menschen in der Stadt oder auf dem Lande ein Ge-werbe treiben wollten, wodurch auf Wochen, ja sogar auf Monate dieganze Gegend sich in dunkle Rauchwolken hüllt, so würde man ganzeinfach ihnen das Handwerk verbieten; aber entgegnen die Ver-theidiger der Moorcultur, und es giebt deren, mirabile didu , selbsthier noch Einige, die Moorbrenner haben ein Verjährungsrecht,und so lange ein directer Schaden für Vegetation und Menschendurch den Haarrauch nicht nachgewiesen ist, wird man ihnen dasMoorbrennen nicht verbieten können. Einen solchen directen Schaden,den der Haarrauch der Vegetation verursacht, nachzuweisen, wird demIjandwirth schwer werden, da bei einer Missernte dieser oder jenerFrüchte immer noch viele andere Umstände concurriren und in Erwä-gung gezogen werden müssen, allein dass eine Entziehung derSonnenwärme, die doch bekanntlich zu einer gedeihlichen Entwickelungjeder Pflanze nöthig ist, auf längere Zeit (und das trifft bei dem Haar-raucb zu) der Vegetation nachtheilig sein muss, unterliegt doch wohl*