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ihn in acht Feldern, welche in zwei Reihen symme-trisch neben einander liegen, nnd wovon die vierMittlern, die kleinsten, die vier zu Ende gelegenen,die größeren sind. Der Länge nach ist jedes Feldin zehn Gräberreihcn getheilt. Der Quere nachsind von 35 zu 35 Fuß Grcnzpfähle angebracht,welcher Raum zehn einzelne Grabstellcu faßt. Je-des der kleinern Felder hat solcher Grenzabth^ilun-gen, sechs; und jedes der größern zehn und zweiDrittel.
Ein Weg umfaßt das Ganze. Zwischen diesemumgebenden Weg und der äußern Umzäunung,(Hecke), bleibt ein schmaler Raum (Seitenfelder)übrig,- welcher nur für größere Fainiliengrüfte be-stimmt ist. Die Größe einer Familiengruft istfestgesetzt auf 12 Fuß Länge, und 11 Fuß Breite,oder Tiefe; die für jede einzelne Grabstellle,auf 7 Fuß Länge, und 3Z Fuß Breite. Die Stellezu jener kann für 22 Thaler eigenthümlich erwor-ben werden; diese, für 4 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf.
Außer der oben angegebenen wirklich praktischenEintbeilung des Leichenhofes, findet aber nun nocheine andere statt, welche sich auf den alten, bisjetzt noch immer bestehenden Gebrauch bezieht, dieTrennung in der christlichen Kirche selbstbis auf die Tobten fortzupflanzen; denkatholischen Christen nämlich nicht da vermodernzu lassen, wo der evangelische ein Raub der Wür-mer werden soll. Demgemäß wird der gesammteLeichenhof in zwei besondere Theile getheilt, näm-
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