Druckschrift 
1 (1809)
Entstehung
Seite
247
Einzelbild herunterladen
 

\

MÜNZSORTEN UND GELDKURS. 247

der ganzen Schweitz einen allgemeinen Kurs haben.Die eignen Münzsorten jedes Kantons werden in denandern (ausgenommen an den Grenzen T wo die Be-wohner in genauem Verkehr mit einander stehen) garnicht, oder mit Verlust angenommen, und sind auchbisweilen ganz verboten. Eben so ist es mit denMünzsorten in JVallis und Graubündten , die man inden Kantonen nicht überall anbringen kann. Aus die-sem Grunde mufs der Reisende sich so einrichten \dafs er sich nicht mehr kleine Münze in jedem Kan-ton einwechselt , als er während seines Aufenthaltsdarin braucht ; sonst dürfte die Börse leicht von vicler-]cy Geldsorten anschwcllen , ohne dafs er davon Ge-brauch machen kann.

/

Der Kurs jener im Anfang genannten französischenGeldsorten ist durch die Scliweitz nicht gleich, son-dern beynahe in jedem Kanton verschieden. Es istpothwendig, sich mit dieser Verschiedenheit bekanntzu machen, um mancherley Irrungen zu vermeiden.

An mehrern Orten rechnen die Eingebornen in

ihren Kaufvcrhiiltnissen immer nach idealen Münzen,

\

die man kennen mufs, wenn man Erkundigungen imökonomischen Fache einziehen will.

In der ganzen Schweitz empfängt man für denfranzösischen Karolin 4 grofse Thaler , jeder zu 6französischen Livres.

Im Kanton Zürich

Gilt dieser französische Thaler 2 */* fl.; der Karolinalso to fl. Der Gulden hat 16 Batzen oder 40 Schil-