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die mindeste Hofnung einer königlichen Gnadeaufgeknüpft. Ich weiß es wohl, Ihr Fall undder Mitchelische sind allerdings unterschieden ;allein, daß bey dem erster» der Schaden gerin-ger und die beleidigte Person minder Ehrwür-dig ist, macht das die Thal erlaubt? Oder hatman Sie gelehret, der Spizbube und der ehr-liche Mann seyen nur dem Grade nach unter-schieden? Sie müssen mir hier nicht von Ge-sezen sprechen, die noch nicht gegeben wären.Ein empfindliches Gewissen und ein geraderMenschen - Verstand sind, so wie die getreustenAusleger, also auch die besten Vertreter derGe-seze, und lassen ihren Bestzer über die Recht-mässigkeit einer Handlung selten in Ungewißheit,da hingegen ein arglistiger Betrüger oft in demklaren Buchstaben desselben noch Schlüpflöcherfindet, im Fall der Noch einmal mit heiler HautLurchzuwischen. Wenn ein Reichsstand zuwei-len noch das, was er keinem seiner Unterthanenwider den andern erlaubt, gegen einen Frem-den zu thun »erstattet, wer steht nicht, daß dasvon andern Umständen, als von Zweifeln überBz die