BÜCHER JOHANN GWERLICHS
1423—1439.
Über sie sind eine Anzahl von Dokumenten erhalten. In demtsten, vom 20. Dezember 1423 datierten Testament vermachte^wcrlich alle seine juridischen und anderen Bücher fac alios ist dort 5ani Rande nachgetragen) an das Wiener Chorherrnstift zu S. Doro-ne a unter der Bedingung, daß, falls einer seiner Verwandten Jusudieren sollte, ihm diese Bücher für eine gewisse Zeit zur Verfügungs e hen sollten und falls keiner der Verwandten in Betracht käme,''neu Scholaren unter den gleichen Bedingungen. Der Licentiat 10°nann von Meyrs 1 ) sollte zur Ausgleichung einer Schuld GwerlichsJ 1 ihn im Betrage von 7 fl. Gwerlichs kleine Dekretalen nehmen.,.? lner Kirche (in Probsdorf, Niederösterreich) vermachte er einen1 e r horarum in pergameno, das neue Testament und den Peregrinussanetis et de tempore zum Gebrauche der Geistlichkeit daselbst. 15e se testamentarische Schenkung kam nicht zur Ausführung, denner Erblasser hat seine Bücher später nicht an das Stift zu S. Doro-fa vermacht. (Orig.-Urkunde auf Papier mit der Rückenaufschriftls posicio ultime voluntatis domini Iohannis Gwerleich. Schwer les-ar und vom Erblasser und zugleich Schreiber als scriptum velocis- 20Jh^ beze ^ Cnnet l s - Lampelin Quellen zur Geschichte der Stadt Wien• 1 Bd. 7^ Wien ig 14, Regest 14.403.)
Eine ausführliche Aufzeichnung existiert ferner über die Bücher
Jp eiiichs, die er um das Jahr 1430 dem Collegium stipendiatorum
J- c >' wie es sonst heißt, dem Collegium ducale sowohl zum Gebrauche
1 Professoren des Kollegs als zum Gebrauche der ganzen Univer-
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dn! a° l,dc (hicr unter Nr. 32 abgedruckt). Er behielt sich selbstusleihrecht vor und hatte ferner das Verleihen an die Lehrer des'g s , eventuell auch an magistri, die nicht zum Kolleg gehörten,
% £ Cn Pfand ins Auge gefaßt. Eine Anzahl von Büchern, die der 3oPend er SO gi e i c i t zum eigenen Gebrauche zurückbehielt, sind im Do-
me nt als solche bezeichnet (s. Lampel a. a. O. Regest 14.572).c >. , cinc 'm zweiten Testament, Wien vom 25. Mai 1434, testiertes eine Bücher für die Benutzung durch arme Studenten; eine be-
) nach Lampel a. a. O. wohl Maiersch 'bei Hollabrunn. 3 5