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Kleine historische Schriften
Entstehung
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III.

Als Carl Eduard das Abkommen traf, welches unter denobwaltenden Umständen das verständigste war, mochte in ihmder Entschluß schon seststehn, der bald daraus zur Ausführungkam. Zu Anfang Juli desselben Jahres legitimirte er seinenatürliche Tochter Charlotte, die er zu sich zu rufen beschloß.Ihre Mutter war Clementina Walkinshaw, die Tochter einesjakobitischen Gentleman, welcher dem Chevalier de St. Georgesso in Schottland wie in Deutschland und Italien Dienste ge-leistet hatte. Von dessen Gemalin Marie Clementine Sobieskaüber der Taufe gehalten, war sie mit Carl Eduard währendseiner schottischen Campagne bekannt geworden, und seine steteBegleiterin auf seinen Kreuz- und Querzügen in Frankreich,Belgien, Deutschland gewesen, wo sie für seine rechtmäßigeFrau galt. Charlotte kam im Jahre 1753 in Lüttich zurWelt und blieb bei der Mutter, als diese sich mit Vorwissenvon Carl Eduards Vater von diesem trennte und nach Frank-reich begab, wo sie von einer vom Chevalier de St. Georgesihr ausgesetzlen, nachmals vom Cardinal von Jork gezahltenPension in der Abtei von Meaux lebte. Mit Clementina hatCarl Eduard sich nie versöhnt; die Tochter ließ er zu sich kommen.Ihre Legitimirung wurde mit Genehmigung König Ludwigs XVI.am 6. September 1784 vom pariser Parlament einregistrirt.

Am 5. Oktober traf die Herzogin von Albanh (diesenTitel hatte der Vater ihr gegeben, der selber den eines Grafenvon Albanh führte) in Florenz ein. Sie stand im einund-dreißigsten Lebensjahre. Von ihrem Äußern gibt ein im Mu-seum zu Montpellier befindliches Porträt eine Anschauung:längliches Oval, edle, angenehme Züge, kastanienbraunes Haar.