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Die Ionischen Inseln
Raths von Corfu, zwanzig Domherren, den venetianischen Ober-beamten und den Jahresrichtern zusammengesetzt war. NachAblauf der Zeit konnte eine Wiedererwählung stattfinden, wiees gewöhnlich der Fall war. Kirchlich stand der Protopapaunmittelbar unter dem Patriarchen von Constantinopel, mitdem er indeß nur mittelst des dortigen Botschafters (Bailo)der Republik correspondiren durfte. In allen kirchlichen undEhe-Angelegenheiten waren seine Sentenzen maßgebend, unddie weltliche Autorität vermochte nichts dabei. Der Protopapaordinirte nicht selbst, sondern ertheilte blos die Licenz zurOrdinirung durch die Bischöfe des Staats. Auf Cefalonia,Zante, Santa Maura, Cerigo bestanden einst auch griechischeBisthümer, welche zu Anfang des 13. Jahrhunderts eingingen.Der letzte unabhängige Herr von Cefalonia und Santa Maurahatte gegen zweihundertfünfzig Jahre später ein griechischesBisthum wiederhergestellt, als Suffraganeat des Metropolitan-sitzes von Corinth, welches wechselnden Geschicken unterlag undzu manchen innern Streitigkeiten Anlaß gab. Das lateinischeErzbisthum Corfu und das Bisthum Zante-Cefalonia bestehenbis auf den heutigen Tag. Beide haben ausgezeichnete Prä-laten gehabt, so Corfu den nachmaligen Cardinal-Bischof vonBrescia, Angelo Maria Quirini, einen der verdientesten Ge-lehrten des vorigen Jahrhunderts, und Zante die CardinäleCommendone und Dolfino, welche dem Tridentiner Concil bei-wohnten, wie in der ersten Hälfte des letzten JahrhundertsBaldassar Remondini. Verfasser der Schrift: Vs Aac-MIiianti<initg.tidn8 ob sortunn. Die häufige Abwesenheit derBischöfe von ihrem Sitz gab zu vielen Beschwerden Anlaß.Wenn die Regierung in Angelegenheiten der griechischen Kirchesich Befugnisse zuschrieb, die der kirchlichen Unabhängigkeit sehrim Wege standen, so waren die anhaltenden Zwistigkeiten derGriechen untereinander und die schwankenden Verhältnisse zudem unter osmanischer Botmäßigkeit stehenden Patriarchat inConstantinopel daran Schuld. Die Jurisdiction des griechischenBischofs von Cefalonia kam dabei am schlimmsten fort. Mankonnte von seinen Sentenzen, mochten sie Geldstrafen nach sich