VI.
Indem wir nun zur Betrachtung der kirchlichen Verhält-nisse übergehen, ist zuvörderst die Thatsache zu beachten, daßdie Stellung der Republik dem h. Stuhl gegenüber, mit ihrenwiederholten Zerwürfnissen theils aus jurisdictionellen, theilsaus politischen Gründen, der griechischen Kirche auf den Inselnim Ganzen zu gute kam, obgleich dieselbe im Wesentlichen inder untergeordneten Stellung blieb, in welcher die Venetianer,als Nachfolger der Anjou's und anderer lateinischen Fürsten,sie gefunden hatten. Zu Ehren Venedigs wie zur Ehre derPäpste muß gesagt werden, daß Venedig und die Päpste mehr-fach vermittelnd und mildernd zwischen den beiden Confessionenauftraten. In der Anjou'schen Zeit war das griechische Bis-thum Corfu aufgehoben, an Stelle des Bischofs ein Erzpriesteroder Protopapa gesetzt, ein lateinisches Erzbisthum gegründetworden. Die heftigen Zwistigkeiten zwischen Griechen und La-teinern wurden 1521 durch eine Bulle Leo's X., 1540 durchein Breve Pauls III. aus billige Weise geschlichtet. Diegriechische Confession gewann während dessen immer mehr dasÜbergewicht, namentlich durch die gemischten Ehen, denen dielateinischen Erzbischöfe sich vergeblich widersetzten, und durchwelche die Zahl der römisch-katholischen Familien mehr undmehr abnahm. Die Streitigkeiten inbetreff des verbessertenKalenders endeten damit, daß die Lateiner sich in Hinsicht auf diebeweglichen Feste nach dem griechischen Kalender richten mußten.Der Protopapa wurde aus fünf Jahre von einem Wahl-collegium ernannt, welches aus dreißig Mitgliedern des Großen
v. Reumont, Kl. hist. Schriften. 17