III.
Die größte der Inseln ist somit vier, die übrigen sind,mit Einer Ausnahme, drei Jahrhunderte unter Venedigs Herr-schaft gestanden. Im Ganzen und Großen genommen er-scheint der Geist der venetianischen Verwaltung in günstigemLicht, in demselben Maße, wie die überlegene Staatsklugheit derRepublik sich auch auf diesem Felde bewährt hat. Venedigbesaß die große Kunst, die Hand der Centralregierung in diesenColonien so wenig schwer und so selten eingreifend wie möglicherscheinen zu lassen, den durch freiwillige Unterwerfung oderdurch kriegerische Ereignisse überkommenen oder gewonnenenProvinzen und Gemeinden ihre munizipalen Einrichtungen,Formen, Statuten, Gewohnheitsrechte möglichst unverkümmertzu bewahren. Es war geneigt mehr wie ein Areopag zu sitzenals wie eine Herrin aufzutreten, mehr auf den guten Willenund die Geneigtheit der Unterthanen sich zu stützen als Rechts-titel geltend zu machen, in innern Streitigkeiten vermittelnd auf-zutreten. Es hat sich in kirchlichen Angelegenheiten eine Un-parteilichkeit zur Regel gemacht, welche unvermeidlichen konfessio-nellen Controversen, geistlichen Competenzstreitigkeiten und wechsel-seitigen Übergriffen, die Spitze abbrach, während sie nach beidenSeiten hin vor gewaltsamem Druck schützte. Seit dem erstenMoment ihres Auftretens auf den Inseln blieb die Regierungdieser verständigen und versöhnlichen Politik treu. Als Venedigim Jahre 1386 die freiwillige, wenngleich nach alter wie neuerPraxis unter der Hand einigermaßen geförderte Übergabe vonCorfu und Anerkennung seiner Hoheit annahm, versprach es
v. Renmont, Kl. hist. Schriften. lg