Eine florentimsche Edelfrau im 15. Jahrhundert. 91
kehre ich nach Neapel zurück, und wir werden es anordnen,daß Ihr während der Fasten hierher kommt und ich mich hiereinfinde, wo wir dann über unsere künftigen Einrichtungendie uns am geeignetsten erscheinenden Beschlüsse fassen können.Anderes habe ich für jetzt nicht zu sagen, als daß ich Euchermuntere, gutes Muthes zu sein. Ist es Euch leid, dort soallein zu sein, so steht es Euch frei, Euch anderwärts mitEuren Söhnen zu vereinigen."
Offenbar hatte der Brief einen doppelten Zweck. Er sollteder Mutter Trost zusprechen: zugleich sollte er keine ungünstigeWirkung Hervorbringen, falls er in Hände käme, für welcheer nicht bestimmt war. Die Vorsicht war nicht unnöthig.Den Verbannten war die Correspondenz mit ihren in Florenzbefindlichen Angehörigen, ohne Kenntnißnahme des Criminal-magistrats der Acht freigegeben worden, unter der Beschränkung,daß von Staatsangelegenheiten in den Briefen nicht die Redesein sollte. Das Brieföffnen wurde jedoch in umfassendemMaße betrieben. Auch in ruhigeren Zeiten ließ es nicht nach.„Ich unterlasse es, Dir Näheres zu melden", schrieb Alessandraim Februar 1461 an Lorenzo, „damit unsere Angelegenheitennicht Allen bekannt werden, denn ich setze voraus, daß manmeinen Briefen denselben Dienst erweise wie den Deinigen, vondenen wenige mir uneröffnet zugehn. Durch wen und wo esgeschieht, weiß ich nicht. Auch Filippo klagt darüber. Es isthäßlich und ein Unrecht, mag immerhin unsere Correspondenzvon sehr geringem Belang sein." Das Anhalten von Botenmit Wegnahme der Papiere war keine Erfindung spätererZeiten. Übrigens darf man nicht glauben, Filippo Strozzihabe geheuchelt, indem er von seiner Gesinnung in Bezug aufdie herrschende Partei spricht. Sein ganzes späteres Lebenhat bewiesen, daß er, in auskömmlichen Beziehungen zu der-selben, sich von dem eigentlichen politischen Factionswesen fernehielt und ruhig seinen Weg ging. Er baute auch inderthatauf die beschwichtigende Wirkung der Zeit und auf florenti-nische Praxis. Wie nach altem, von dem Dichter der Gött-lichen Komödie bezeugtem Brauche, Gesetze und Verordnungen