11. Heimkehr der Hülssflotten und Fall der Festung Eandta.
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Achmed Cöprili erwiderte indeß, er habe strengen Befehl vom Sultan, keinenFrieden ohne Uebergabe Candias zu schließen. Wollten die Venezianer aufdiese Bedingung eingehen, so sei er zu Unterhandlungen bereit. Mehr hatteMorosini nicht erwartet. Er ließ daher auf dem Fort San Demetrio dieweiße Fahne aufziehen, worauf alle Feindseligkeiten eingestellt wurden. Dannbegannen vor den Thoren der Stadt in einem von den Türken eigens dazuerrichteten prachtvollen Zelte die von dem Großvezir mit vielem Entgegen-kommen geführten Verhandlungen, die sich bis zum 6. September hin-zogen. An diesem Tage kam folgender Friedensvertrag zu Stande:
1. „Die Festung Candia wird mit allem Geschütz und Kriegsgeräth denTürken übergeben. Nur die in der Stadt befindlichen Schiffsgeschütze könnenvorher entfernt werden.
2. Die ganze Garnison verläßt die Festung mit fliegenden Fahnen undmit Handwaffen, Lebensmitteln, Gepäck u. s. w. Auch der Einwohnerschaftbleibt es freigestellt, mit ihrem ganzen Besitz die Stadt zu verlassen und dieHeiligthümer der Kirchen mit sich zu nehmen.
3. Zum Einschiffen der Truppen, Einwohner u. s. w. werden denVenezianern 12 Tage Zeit gegeben. Vorher darf kein Türke die Stadt be-treten. Sollte diese Frist nicht genügen, so kann sie verlängert werden; auchverpflichtet sich der Großvezir, auf Verlangen den Venezianern bei der Ueber-führung ihres Eigenthums auf die Schisse behülflich zu sein.
4. Bis zur Beendigung der Einschiffung bleibt Alles in seinem jetzigenZustande. Alle Feindseligkeiten sowie ober- und unterirdische Arbeiten werdeneingestellt. Die größte Mannszucht wird auf beiden Seiten gehalten; werdagegen verstößt, darf als Feind behandelt werden.
5. Zur gewissenhaften Jnnehaltung der Bedingungen stellt jede Parteidrei Geiseln von gleichem Range, die bis zur völligen Ausführung des Ver-trages zu bleiben haben.*)
6. Die Venezianische Flotte darf auch nach der Uebergabe der Stadtso lange bei Stantia verbleiben, als ihr beliebt.
7. Mit der Hauptstadt geht auch die Insel Candia in den Besitz derTürken über, dagegen bleiben die drei kleinen Festungen Garabusa, Suda undSpinalonga in den Händen der Venezianer.**)
8. Die Eroberungen, die die Republik im Laufe des Krieges an denKüsten von Dalmatien und Albanien gemacht hat, brauchen nicht zurückgegebenzu werden.
9. Der sonstige Besitzstand beider Staaten bleibt wie vor dem Kriege.
*) Es waren dies auf Seiten der Venezianer: der Generallieutenant Faustinoda Riva, der Generalkommissar der Munition Giovanni Calbo und der frühere Dogevon Candia Zacharias Mocenigo. Aus Seiten der Türken: der Beglerbeg von TemesvarBerbiri Pascha, der Janitscharenaga Mehemet und der Tefterdar von Rumelien Cassi Bey.
**) Diese Orte waren aber ohne Werth für die Republik, da sie keine brauchbarenHäfen besaßen