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Nachtrag 1 (1803)
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ben; wie e« die Eikern verlangen, die Kin-der zu vacriniren oder zu inoculiren, undalles zu thun,wie ihnen zu thun eignet,ziemet und gebühret."

rius nennt, Warum? das kann man inRamdohrs Schrift lesen. Die Worte:Dok-tor und Advokat," sind Ehrentitel; dieAusdrücke: Justiz KommiffariuS und Arzt, bloSBezeichnungen des Geschäfts. DieWundärzte allein machen hiervon eine be-deutende Ausnahme. Sonst sagt man nicht einRoß-Doktor, sonder» ein Roß-Arzt, nichtleicht ein Zahn-Doktor, sondern ein Zahn-Arzt, nie ein Thier - Medizinal-Gymnasium,sondern eine Thier-Arzenei-Schule. Nach die-ser meiner Ansicht ist also der Ausdruck Juden-Doktor, eine förmliche Titulatur, und ich wür-de gar kein Bedenken tragen, sie als eine sol-che im Briefstyle zu gebrauchen, oder als eineAddresse auf ein Villet zu setzen.

Es ist im Ernst sehr unangen^m, über denSprachgebrauch sich herumzustreiten, und all«Subtilitäten mühsam durchzudcnken bei denen mannicht selten durch den Eigensinn der Sprachechikanirt wird, sich auch sehr in Acht nehmenmuß, zu keinem Mißverständnisse Anlaß zu ge-.