Eisenmengers Werk in einem dem Köuigl. Karn-mergerichte in Berlin am 17. Mai 1787 ab- ' fgestatteten Gutachtens dessen ich unten noch na-her erwähnen werde) folgendes Urtheil gefallt:
„die von Eisenmeugern aus den klas-„fischen jüdischen Schriftstellern ge-r„lieferten Auszüge, siud mit einer„Treue g eliefert und übersetzt, die 'K„jede Probe aushalt. Da es für ein„Verbrechen von den Juden ftlbst gehalten„wird, ihrer Rabbiner: Aussprüche für un- M„gereimt zu erklären; so können sie es bloß„sich selbst zuschreiben, wenn vernünftige Le-„ser aus Gift keinen Honig, aus Unsinn ££„keine Wahrheit, aus Intoleranz keine To- E„leranz, aus Feindschaft und Haß keine £/„Freundschaft und Liebe herauszuziehen, auch„mit dem besten Willen im Stande sind."
Es wäre fthr zu wünschen, daß die Eisen-,mengersche höchst schätzbare Schrift vonneuem aufgelegt, jedoch vorher nochmals £von Sachverständigen revidirt, und in Rücksicht ' £desStyls und der Sprache, so bearbeitet würde, -'s.,daß sie auch dem großen Publiko, als ein sehv ;lehrreiches Lesebuch, Nutzen und Vergnügen ge-währen könnte. A
Den Juden könnte bei dieser Revision eine ' >Konkurrenz in der Art gestattet werden, daß Ues ihnen unbenommen bliebe, die Unwahrheit - \der Eisenmengerschen aus den Quellen ge-schöpften Angaben darzuthun, und solche allen- £falls in den'Noten, als Bemerkungen undBe-benklichkeiten, beifügen zu lassen. Schort ein £anderer des Juden- und Jaunerweftns fthrkundiger Rechtsgelehrter,
Ph. K. Scherer in seinem Handbuche deS
Wechsel-