Fol* 206. coi. 4* Tit. Lefnsch hächör.
Demungeachtet aber , und wen» gleich derMeineid und Eidesbruch gegen die Gojim eineSünde ist,weil man diese zwar betrügen,aber doch bei dem Betrüge nicht denNahmen Gottes entheiligen darf, soverdienen doch die Eide der Juden überhauptschon deshalb keine Glaubwürdigkeit, weil sienach dem Zeugnisse der größten rabbinischenAutoritäten
IVlenoratb hamäor Fol. 13. col. 4* Cap. 1*
Rabbi Salomon ben Virga in seinem Bu-che Schevet Jehuda, Amsterdam 1655,Fol. 64. col. 2.
Rabb. Bechai Ausleg. der 5 Bücher MosisFol. go» col. 2. Parascha Vajischma Je-thro. Cad hakke'mach Fol. 70. col. s«Tit. Oth Schin.
falsch zu schw bren, und den Nahmen Got-tes zu entheiligen gewohnt sind. Es istauch nicht abzusehen, was sie hindern sollte,die Sünde des Meineides jeden Tag zu bege-hen, da sie am Versöhnungstage (Jom Kip-por), wenn auch nicht durch das Gebet Kolnidre, doch durch die allgemeine Losspre-chung uud General-Absolutipn Vergebung er-halten. Daß dies wirklich der Fall ist, daßvon dieser Absolution keine Ausnahme Statt fin-det, dass auch die schwerste Missethat vergeben,und die Unschuld aller Sünder dergestalt wie-der hergestellt wird, „daß sie so rein wiedie Engel im Himmel werden, ja daßsogar der Teufel in der Hölle ihre Re-stitutio in Integrum respektiren undanerkennen muß;" — das steht mit deutlichenWorten im