zur andern, oder von einer Classe zur andern auf-rückt oder herabgesetzt wird, je nachdem seine Fort«schritte beschaffen sind.
2 ) Jede Classe besteht aus Aufsehern ('Inwrs)und Zöglingen (?uxils). Dem Aufseher liegt ob,seinem Zöglinge beym Lernen seiner Lection behülflichzu seyn.
3) Jede Classe hat einen Hülfslehrer (^?si5iant-laael-ei-), der Alle in Beschäftigung hält, die Auf«seher auweiset, ihnen beym Erlernen ihrer Lektio-nen und beym Unterrichte der Zöglinge forthilst,und der Classe, sobald sie fertig ist, ihre Leclionüberhört unter der Aufsicht
4) eines Lehrers (re-roliei-s), der die Aufsichtüber die Classe hat, den Hülfslehrer derselben zurechtweiset und anführt, ihm beysteht beym Ueberhören derClasse, oder selbst beyde, den Hülfslehrer sowohl alsdie Schüler, die Lection hersagen laßt.
5) Wenn die Umstände der Schule, oder vielmehrdie Ungeschicktheit des Meisters es nothwcndig macht,so wird ein Nebenlehrer und Unterlehrer (a 8nb-vrlier anä lvsker-), einer von ihnen oder beyde, zurAufsicht über die Schule angestellt. Sie arbeiten unter
6) dem Schulmeister, dessen Geschäft es ist, aufdas ganze System ein wachsames Auge zu halten, esin allen seinen Zweigen zu verwalten und darauf zusehen, daß die verschiedenen Geschäfte des Unterleh-rers, des Nebenlehrers, der Hülfslehrer, der Aufse-her und Zöglinge auch wirklich verrichtet werden.