Stift St. Simonis und Judä.
235
die Goslarschm Canonici die im Anhaltschen Gebiete belegcnen Aemterund Meiereien ohne des Fürsten Zuthun nach ihrem Belieben ver-pachten können, i) ohne Zweifel zur Beseitigung früherer Eingriffe.
Der Probst Eleg er ns ( 1220 ) 2) tauschte im Jahre 1221 vondem Kloster Wöltingerode gegen Grundstücke in Sottrum ein freiesGut vou vier Huscu in Dörnten ein. Der Dechant hieß damalsHartmann, der Scholaster Hugold, und als Canonici werden genanntder Magister Conrad von Fridcre, der Magister Cono, Bernhard,Johann von Leve, ein Vicar Thedolph. Im Jahre 1223 verfügteKönig Heinrich von Nordhausen aus an den Reichsvogt zu Goslar,daß dieser den dem Capitcl gebührenden Häuserzins mit den Kirchen-dienern einsammeln und unverkürzt an die Kirche abliefcrn lassen solle.Er nennt darin die Kirche seine Capelle und bemerkt, daß sie nachalter Stiftung der Kaiser und Könige au das gleich gehöre und seinVater den Worthzius, wie ihn die Nordhauser und die Mühlhäuserzahlen, demselben bestätigt habe. 3) Im Jahre 1226 mußte der Probstdas Patronat-Recht zu Gerslebcn gegen die dortigen Einwohner sichdurch Urtheil und Recht sichern.
Probst Ludolf, angeblich ein Graf von Schladen, welcher Bischofvon Halbcrstadt wurdet) nach Anderen Canonicus im Stifte. 6) ImJahre 1232 gab Bischof Conrad sein Haus und Hof, bei den Thürmender h. Simon und Judas belegen, den dortigen Dechanten, von denenjeder fünf Mark Silbers, welches dann gäng und gäbe (nr-Aeirti tuirockaxsilis), 7) entrichten und dem Bischöfe, wenn dieser cs verlange, beisich Wohnung geben soll. Der damalige Dechant hieß Ulrich. Imfolgenden Jahre gestattete König Heinrich die Einlösung der Vogteizu Egeln und zwei anderer Vogteien, womit der Fürst von Anhaltvon dem Reiche bestehen war, b) bestätigte im Jahre 1234 die vonKaiser Friedrich I. verliehenen Vorrechte, fügte Freiheit von Bedenund Schatzungen hinzu, P und sicherte der Kirche nochmals die ihr von
Ileinece. 224. In denNeue Mittheil. IV. I. S. 18.
>) IwuckIsUI 287.
2) Er soll ein Graf von Hohnstcin gewesen sein.
Jahren 1220 und 1221 war er zu Halbcrstadt.von Ledebur, Arch. XIII. 152.
2) lieuokleia 289, mit der irrigen Jahrcsangabe 1238.
H Reineoc:. 139.
5) Heinece. 245.
S) Ivsibn. II. 507.
7) fOnpsilis bedeutet sonst Inr^ns, copiosws, nbunclniis. Wenn es hier in derangegebenen Bedeutung vorkommt, so ist es mit äntivus verwechselt.)
8) I,eneklelcl 288.
2) Heinece. 149.