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Stift St. Simonis und Judä.
Meier der Kirche gehören sollen; verfügte endlich, daß die Besitzungenzu Wehre und andere neuerworbene den Vögten überall nicht unter-worfen sein sollen, Sodann gab er den klösterlichen Höfen, Curiender Canonici, große Vorrechte. Kein Vogt, überhaupt Niemand, mitAusnahme des Kaisers, soll sich in jenen Wohnungen Recht oderGericht anmaßcn. Wer in Lebensgefahr ist und in die Canonical-Höse flüchtet, soll dort Sicherheit finden, Keiner soll über die Diener-schaft eines Canonicus Recht sprechen, als dieser selbst. Keiner ausdem Gefolge des Kaisers soll in den Hänsern der StistsgeistlichenWohnung nehmen, außer, wenn der Kaiser, um Hof zu halten, nachGoslar kommt; ist dieses der Fall, so kann der kaiserliche Marschalloder Cämmcrer einen oder den andern Fürsten bei den Stiftsherreneinlegen, aber nicht dessen Pferde, und die Einlegung muß ohneBeschädigung des Bewohners geschehen. Dann bestätigte der Kaiserdem Stifte dessen bedeutendes Besitzthum zuLernesäoi-x, — 21 Hufen,durch eine Urkunde des Kaisers Heinrich IV. verbrieft, — dessen sichdie Mönche zu Königslutter angcmaßt hatten, und griff endlich ganzentschieden in das Kirchcn-Regiment ein. Die Stistsgeistlichen hatteneinen päbstlichen Legaten sehr ehrenvoll ausgenommen und auf dessenGeheiß den Gottesdienst eingestellt. Das rügt der Kaiser sehr strengund verfügt, daß, da das Stift unter Keinem in der Welt, als unterdem Kaiser, stehe, kein Bischof einen der Stistsgeistlichen bannen oderdie Feier des Gottesdienstes untersagen solle, wenn nicht der Kaiseres genehmigt habe. 2) — Auch Probst Conrad mußte den Kaisernfolgen; im März 1190 war er zu Frankfurt, 3) im Junius 1193 beiWorms im Gefolge Heinrichs VI. 4)
Der Probst Wilhelm, angeblich ein Graf von Querfurt, zogmit den Kreuzfahrern in das gelobte Land, wo man auch GoslarscheBergleute zum Minengrabcn benutzte ( 1197 ). 5) Als der Bischof imJahre 1203 in der Stiftskirche viele Geistliche weihete, auch auf denTitel der h. Simon und Judas selbst dreizehn Akolythe, einen Snb-diacon, drei Diakone und zwei Priester, entstand der ärgerliche 'Rang-streit mit dem Kloster St. Michaelis, dessen ich bei diesem erwähnthabe. Der Fürst Heinrich von Anhalt erklärte im Jahre 1219, daß
1) Iwnclrleld 286
2) Heinscc. 185, welcher in einer Urkunde gibt, was Lcuckscld in zweien,b) Lacomblct 366.
4) Lacomblet 376. Der Probst starb an einem III. Hon. Iwibn. I. 765.
H Hkineeo. 195.