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2 (1858)
Entstehung
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Der Herzog.

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nicht unbedeutend war. Bischof Bernhard, heißt es, war in den welt-lichen Angelegenheiten nicht selbständig, vielmehr gewohnt, den HerzogHeinrich als seinen Oberen zu betrachten (reveroi-i). Jenen Angele-genheiten stand der Vicedom Bernhard vor, der Vater Conrads, welcherdort der letzte Vicedom war. Beide standen im Kriegswesen unterdem Herzoge von Sachsen. In dessen Botmäßigkeit war auch dieStadt Hildesheim, und der herzogliche Vogt hatte dort die peinlicheGerichtsbarkeit auf dieselbe Weise, wie der Graf des Klosters Corveizu Höxter. H Wir sehen hier deutlich, daß der Kirche die ihr nichtgeziemenden Geschäfte, Kricgsführung und Blutgericht, noch immerentzogen waren, und der Herzog sie in beider Beziehung vertrat.Wenn man nun erwägt, wie Vieles mit dem Kriegswesen zusammcn-hängt, von welcher Bedeutung deßhalb auch die Vicedomc waren, ferner,daß der Bischof in seiner Hauptstadt eines der wichtigsten und einträg-lichsten Rechte durch einen fremden Beamten mußte ausüben sehen; 2)so wird man leicht wahrnehmen, wie beengt er sich fühlen mußte, vorAllem, wenn ein Herzog von Heinrichs des Löwen Kraft und Machtjene Rechte in seiner Hand hatte. Daher die wiederholten, aber erfolg-losen Anstrengungen, jene Macht zu brechen. Erst als der Löwe durcheine höhere Gewalt zu Boden geworfen war, konnte der Bischof sichfreier bewegen, und sofort sinkt die Bedeutung der Niccdome, welcheBeamten in kurzer Zeit ganz verschwinden. Zwar glaubte das Braun-schwcigschc Haus, so wie dasselbe wiederum mit der herzoglichenWürde, jedoch nicht von Sachsen, sondern von Braunschweig undLüneburg, bekleidet wurde (1235), die herzoglichen Rechte über denganzen mit seinen Erbländcrn in so vielfacher Berührung stehendenHildesheimischen Sprengel in Anspruch nehmen zu können; allein derauf dem Reichstage erhobene Widerspruch des Bischofs Conrad genügte,um jene Anmaßung für immer zu beseitigen. Freilich behauptete

1) Oontin. alt. last. 6or1>. ax. Harenberg irronum. ineil. I. 66. Scheid in denGotting, gel. Anz. von 1758 S. 1196 erklärt jene Fortsetzung freilich für unter-geschoben; nber Wigand im Nrch. V. I. sagt, sie sei durch den Prior Hcinrichgleichzcitig geschrieben. Eine Nachricht, wie die obige, hat jedenfalls die Vcrmuthungder Acchthcit für sich, da nicht Wohl abzuschcn ist, weßhalb Harenberg sie hätteerfinden sollen; doch bleibt der herzogliche Bogt in der Stadt immer auffallend.Die Vögte traten an die Stelle der Grafen; der Bischof hatte längst viele Grafen-rcchte in größerer und geringerer Nähe von der Stadt erworben; sollte er nicht vorAllem in dieser selbst den fremden Beamten entfernt haben, was ihm bei der Gunstso mancher Kaiser gewiß möglich war?

2) Hildcsheim gehörte dem Herzoge freilich nicht, wie Koch 37 nach der Urk.in den ÖriAg. Lluelk. 111. 526 sagt; denn der Hofgeschichtschrciber Scheid hat indiese Urkunde irustra statt vestra hincingclcsen. N. vaterl. Arch. 1827. III. 45.