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Neapel u. Sicilien.
gen Großherzog von Berg, Joachim Murat, ( 15 .Jul. 1808) zum Könige von Neapel ernannte; sogab noch Joseph, wahrend seines Aufenthalts zuBayonne bei dem Kaiser, dem Königreiche Neapel am20. Juny 1808 eine neue Constitution, welcheNapoleon zu Bayonne bestätigte.
s) Constitution dee Königreiches Neapelvom 20. Juny 1808.
Joseph Napoleon, König von Neapel und Si/cilien, französischer Prinz, Großwahlherr des Reichs.Da Wir durch ein constitutionellcs Statut die Grund/sähe, welche die Monarchie regieren sollen, zu heiligenwünschen; so haben wir beschlossen und beschließen, wasfolgt:
Erster Titel.
Von der Religion.
Die katholische apostolische und römische Religion istdie Religion des Staats.
Zweiter Titel.
Von der Krone.
Die Krone von Neapel soll in der direkten, recht/mäßigen, männlichen Nachkommenschaft nach dem Rechteder Erstgeburt erblich seyn.
Dritter Titel.
Von der Regentschaft.
1. Der König ist bis nach zurückgclegtcm achtzehn/ten Jahre minderjährig.
2. Im Fall der Minderjährigkeit gehört die Kronevon Rechtswegen der Königin, und im Fall, daß keinecxistirt, demjenigen Prinzen des königlichen Hauses, wcl/cher von dem Kaiser der Franzosen, als dem Oberhaupt