Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
410
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7) Lippe-Schaumbu cg.

Aas kleine Fürstcnthum Schaumburg erhielt, mit Be-ziehung auf die Verhandlungen auf dem Wiener Con--gresse und auf die teutsche Bundesacte, Lurch Ncscriptdes Fürsten Georg Wilhelm vom 15. Jan. 1816eine landständische Verfassung wenigstens nach denallgemeinsten Umrissen; denn im Ganzen istdiese fürstliche Verordnung nur die Skizze zu den wich-tigen Bestimmungen, welche in ein Landesgrundgesetzgehören. Doch war cs zeitgemäß, daß der Bauern-stand durch dieses Rescript zur Vertretung aus seinerMitte gelangte, und daß den Standen, außer demRechte, die verlangten Steuern zu bewilligen, auch dasRecht ertheilt ward, über zu erlassende allgemeine Lan-desgesetze Gutachten zu geben; von der Verwendungder Landessteuern Kenntniß zu nehmen; über Gegen-stände der allgemeinen Wohlfahrt Vorschläge thun zudürfen, und Beschwerde zu führen über Miß-brauche oder Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung.

Verordnung vom 15. Januar 1816.

Von Gottes Gnaden Wir Georg Wilhelm re.Nachdem Wir, in vollkommener Ucbcrzeugung des Nut-zens und der Vorthcile, welche aus einer laudstandischen