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3 (1820)
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Hildburghausen.,

gen aufzulösen ist, so daß jeder Abstimmcndc sich mitJa oder Nein darüber erklären kann. Zn Fassung ei-nes gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit von wenig-stens zwei Dritteln sämmtlicher Landesdeputirtcn erfor-derlich. Jeder Deputate muß seine Stimme selbst ab- >geben, und es findet hier keine andere StellvertretungStatt, als durch die §. 9 . bezeichneren Vertreter. DieAbstimmung erfolgt von oben nach unten, der Direktoraber suspendier sein Votum bis zuletzt. Alle Beschlüssewerden durch absolute Stimmenmehrheit gefaßt. ImFalle der Stimmengleichheit wird die Sache bei einerandern Sitzung nochmals zur Abstimmung gebracht.Bleiben auch dann die Stimmen gleich; so gicbt die desDirektors den Ausschlag. In dem Protokoll über dieAbstimmung wird nur die Zahl, nicht aber der Nameder für das Eine oder das Andere Stimmenden angege-ben. Uebrigcns sieht cs jedem Mitglieds frei, auf einScrutinium anzutragen. Dem Beschlüsse der Mehrheitmuß sich die Minderheit unterwerfen, so daß die Be-schlußfassung in reinem Falle durch Protestationen an sc-halten werden kann. Es bleibt aber denjenigen, welchefür die Unterlassung einer beschlossenen Maaßrcgcl ge-stimmt haben, nachgelassen, die Gründe ihrer abweichen-den Meinung schriftlich zu den Acten zu geben, unddarauf anzutragen, daß sie der höchsten Behörde mitangczeigt werden.

H. 42. Form der Mittheiluttgcn zwischen den Regie-rungsbehörden und der Landschaft. Alle landesherrlichenPostulate und Anträge, so wie die landesherrlichen Ent-schließungen <nif die Eingaben der Landschaft ergehen inNescripten nach der in der Organisation des geheimenRathscollegiums vom 21. April 1810 bezeichneten Form,unter Cvntrasignatur des Vortragenden geheimen Narhes.

Die Landesregierung bedient sich in ihren Mitthcilungcnan die Landschaft ebenfalls der Neseriptsform. Werden !bei Geschesvorschlägcn oder andern wichtigen Gcgcnstän- -den mündliche Erläuterungen für Zwecke dienlich erach-tet; so wird der Regent ein Mitglied oder einige Glie-der des geheimen Nathseollegiums «der der Negierung ^