Lairdst. Vtt'f. d. Fürsteüth. Hiidburgh. 401
§. 39. Leitung der Geschäfte. Die Leitung allerGeschäfte und Verhandlungen des Landtags kommt demDirectorzn. Er läßt die Sitzungen an sagen, eröffnet undschließt sie, und hat in ihnen den Vortrags Doch kanner diesen bei einzelnen GeschäftSgcgenständen auch einemandern Mitgiiede der Versa-mmlung übertragen. Er hardafür zu sorgen, baß die landesherrlichen Präpositionenrmd die wichtiger» Angelegenheiten immer zuerst vorgei-nommen werden. Bet den Debatten hat er seine Au ftMcrksamkeit darauf zu richten, daß der Gegenstand derVerhandlung immer fcstgehalten werde, und jeden, wcl?cher sich davon entfernt-, oder die Regel des Anstandesverletzt, zur Ordnung zu rufen, auch nöthigenfalls we-gen Ergreifung geeigneter Maaßregeln gegen solche, wel-che 'der gesetzlichen Ordnung widerstreben sollten, dieVersammlung zu Abgebuna ihrer Meinung zu veranlas-sen^ Wünscht ein Mitglied über einen nicht schon inder Reihe der Verhandlungen liegenden Gegenstand einenVortrag zu thun; so hat es der Versammlung solchesauzuzeigcn, und von dem Direervr die Bestimmung derZeit dazu zu gewärtigen;
tz. 40. Discussion der zu verhandelnden Gegenstände,Die Discussionen in der Versammln-,g erfolgen münd-lich. Es ist aber keinem Mitglied«: verwehrt, seine Mei-nung schriftlich zu übergeben, wenn nur der Gang derGeschäfte dadurch nicht ausgchalten wird. Wichtiger^Gegenstände, wie Gesetzentwürfe, neue Verwilligungen,Beschwerdesührungen, werden in der Regel nicht sofortin der Sitzung diScnftrt, in welcher sie zur Propositionkommen, sondern erst in einer folgenden Sitzung. Solltecs zweckmäßig scheinen, dergleichen Gegenstände, ehe siszur Erörterung in allgemeiner- Versammlung kommen,erst besonders prüfen oder bearbeiten zu lassen; so stehtcs der Versammlung frei, hiezu eine» Ausschuß nieder,znsehen, und die von diesem zu beobachtende Geschäftenbehandluncj zu bestimmen.
h. 41. Abstimmung. Erst dann, ivenn eine Fragevollständig erörtert ist, wird zur Abstimmung geschritten,wobei der Gegenstand immer in möglichst einfache Kran
Dritter Bant, Al