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3 (1820)
Entstehung
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351
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Badsm

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in der Schrift: die kandständischo VetfafftingSurkrind«für das Großherzvgthnm Baden, nebst den dazu gehöri-gen Actmstücken, Karlsruhe- 1819, 8. S-'hlff.), warendiese nicht zufrieden gewesen, und hatten sich dagegcttau die Buiidesversammluug gewendet. Diesen Forde-rungen der vormaligen Neichsstande abzuhelscn, machtedaher der Grvßherzog Ludwig am 16- Apr. 1819 eiriEdict, die Standes- und grundherrlichenRechte betreffend (s. ebendaselbst *), S. 273 ff.),gleichzeitig Mit der Eröffnung der Standeversammlung>bekannt, worin allerdings die Vorrechte jener sehr er-weitert waren. Dieses Edict ward Nun von den ver-sammelten Standen hart angegriffen, und dies, so wiedie übrigen eingetretenen Mißverständnisse zwischen derNegierung und den Ständen, bewirkte die plötzlicheNectagting der Ständeversammlung am 28. July1819 bis zum nächsten Frühjahre, bevor die wich-tige Angelegenheit des Budget entschieden worden waw

Verfassungöurkunde vom 22. Aug. 1813-

Karl, von Gdttcs Estraden rc: Als Wir bereits

im Zahr 1816 Unfern Unrerthancn wiederholt bekanntmachten, dem Großherzogthum eine landständische Ver-fassung geben zn wollen; so hegten Wir den Wunschund die Hoffnung, daß sämmtliche Vnndesgücder übereins unabänderliche wesentliche Grundlage dieser allentclltschen Völkern zugesicherten Einrichtung übereüikom-

*) Zn dieser Sammlung befindet sich auch S. ff. die fürdas Großherzogthum erlassene Wahlordnung vom achDec. I8l8, u. S. 58 ff. die Declaration vom 4.Oct. igt/, a!s Grundlage des Hauögesetzes, nach wel-chem die Grafen von Hochberg für successionsfähig erklär?wurden.