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3 (1820)
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Badelt.

«üs. Sie' erregte auch dadurch nicht nur bei dem ba-denschen Volk selbst, sondern in ganz Teutfchland dielebhafteste Theilnahme, und erwarb sich den Beifallder Einsichtsvollen und Rechtlichen. Ueber die Ge-schichte dieser Constitution kann man das Opposi-tionSblatt, 1819, Rro. 126, vergleichen, so wiesich in demselben Blatte, Jahrgang 1818, Krc». 216einige scharfsinnige Bemerkungen über dieselbe fin-den. Eine Parallele zwischen der bayrischen undbadenschcn Verfassung, welche im Ganzen für die Vor-züge der badenschcn sich erklärt, findet sich: in Ludw.Wiel and's teutsch. Patrioten, 1818, September,M-o. 14 und 15, u. im Dppositionsblatt, 1818,Beilage 80, ,

Bald nach der Bekanntmachung dieser Verfassungstarb der Großherzog Kart (8. Dec. 1818). SeinOheim und Nachfolger, der Grvßherzog Ludwig, be-stätigte dieselbe in den feierlichsten Ausdrücken, undberief, in Angemessenheit zu derselben, die Stande desStaates zusammen, deren Versammlung am 22. Apw1819 eröffnet ward. Unläugbar bezeugte die öffent-liche Haltung beider Kammern im Ganzen, daß auchdas badensche Volk für eine stellvertretende Verfassungreif geworden war. Doch bald trübte sich der politi-sche Horizont, als über manche Landcsgebrechen, überdas entdeckte Deficit in dem künstlich gestellten und denStänden vorgelegten Budget, besonders aber über diegroßen, den Standesherren verliehenen, Vorrechte sick-starke Stimmen in der zweiten Kammer erhoben^ Dennmit der, noch vom Großherzoge Karl am 28. Apr-1818 Unterzeichneten, Verordnung, die Rechts-verhältnisse der vormaligen Neichsständ?und Reichsangehörigen betreffend (sie steht