Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
349
Einzelbild herunterladen
 

349

4) Bade ti>

Was für die innere Gestaltung des GroßherzogthumsBaden unter dem preiswürdigen verewigten Großher-zoge Karl Friedrich geschah, und daß sein Nach-folger und Enkel, der Großherzog Karl, dem Staatseine neue Verfassung zusicherte, ist, mit Aufnahme derdahin gehörenden Urkunden, Th, 2, S. 249 ff. dar-gestellt worden.

Sein, in der letzten Hinsicht gegebenes, fürstlichesWort lösete der Grvßherzog Karl, als er, wenigeMonate nach dem Erscheinen der neuen bayrischen Con-stitution, am 22. Aug. 1818 die neue Verfassungdes Großherzogthums als Grundgesetz bekannt machte.Zwar erschien dieselbe nicht auf dem Wege des Vertra-ges mit den Ständen, wie die wirtembergische undwie die weimarische, welche vor ihrer Bekanntmachungden Ständen zur Verathung und Prüfung vorgelegtward; sie war vielmehr ein Act der erlangten Souve-verainitat; allein sie zeichnete sich durch ihren einfa-chen Charakter, nach welchem sie nicht mehr enthielt,als in ein Grundgesetz gehört, und alle einzelne Vek-waltungsgcgenstande von sich ausschloß, und durchdie ausgesprochenen zeit- und volksgemäßen Grund-sätze vor vielen andern neuen Verfassungen vorthcilhast