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Spanien.
Demnach befehlen Wir allen Spaniern, Unfern Nn,tcrthanen, weß Standes und Ranges sie scyn mögen,die vorstehende Constitution als das Grundgesetz der Mo,narchie aufrecht zu erhalten und gleichermaßen allen Ge-richtshöfen, Gerichten, Chefs, Gouverneurs und andernsowohl Civil, als Militär, und geistlichen Behörden je,des Standes und Ranges, die erwähnte Constitution inallen ihren Theilcn aufrecht zu erhalten und aufrechthalten, Vollstrecker, und befolgen zu lassen. Solches wer,det ihr euch gesagt seyn lassen. Alles thun, was zurVollziehung desselben erforderlich ist, und cs zum Druckbefördern, öffentlich bekannt machen nnd verthcilcn.
Joaqujn de MoSquera y Figncrva, Präsident.
(unterz.) Juan Villaviccncio.
Ignario Nodrigues de Rivas,Graf dclAbisbal.
Ca dir, den I9tcn Marz 1812.
(unterz.) A. D. Jgnacio de lq Pezucla,.