Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
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Spanien.

Genüsse seiner Rechte ist, 26 Jahr alt und wenigsten«5 Jahr in dem Orte ansässig scyn. Die übrigens zudiesen Acmtern erforderlichen Eigenschaften werden ge/schlich bestimmt werden.

318- Niemand, der ein öffentliches Amt hat, da«der König vcrgiebt, kann Alcade, Ncgidor oder Syndi-cus werden; doch sind in dieser Verfügung diejenigennicht nstt inbegriffen, die der Nationalmiliz dienen.

319- Alle drei erwähnte Municipalstcllen sind Stadt«'ämtcr (csrAL conoejil), wovon sich Niemand ohne ge«sctzmäsiigc Ursache ausschlicßen kann.

320. Bei jedem Stadtrathe wird ein Sekretär ftyn,der von erftcrem mit absoluter Stimmenmehrheit erzähltund aus der Gcmcindccassc besoldet wird.

321. Dem Stadtrath liegt ob:

-i) Die polizeiliche Sorge für die Gesundheit und De«quemlichkcit.

t>) Dem Alcade in Allem, was die Sichcrhe/t derPersonen und des Eigcnthums der Einwohnerund die Aufrechthaltung der Ordnung anlangt,bcizustehn.

v) Die gesch- und vorschriftsmäßige Verwaltung derEinkünfte von den liegenden G'Unden und Abga-ben mit der Verpflichtung, c'ien Einnehmer zuernennen, der die Gelder .n Verwahrung hat,und für den diejenigen, wcchc ihn ernennen, ver-antwortlich sind.

ä) Die Verthcilung und Ghebung der Steuern unddie Ablieferung Versessen an die respcctivc Casse(tresoreris).

e) Die Sorge für ass' Elementarschulen und die an-dern Erzichungsa'stalten, welche aus den Gcmein-dccasscn untcrha-ren werden.

k) Die Sorge fü- die Spitäler, Armen- und Findel-Häuser und andre milde Anstalten nach den zu er-lassenden V-rschriften-