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2 (1817)
Entstehung
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488
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Norwegen.

h. 90. Von den Urtheilen des höchsten Gerichts findettn keinem Falte eine Berufung Statt, noch können sie einerRevision unterzogen werden.

§. yi. Keiner kann, ehe er zo Jahre alt ist, zum Mitglieddes höchsten Gerichts bestellt werden.

Allgemeine Bestimmungen.

g. 92. Zu Aemtern im Staate dürfen allein Nor,wegische Bürger ernannt werden, welche sich zu der Evan,gelisch.'Lutherischen Religion bekennen, der Constitutionund dem Könige Lreue geschworen haben, und die Landes,spräche reden, auch i) entweder im Reiche von Aeltern ge,bohren sind, die damals Umcrrhanen des Staats waren,oder r>) in fremden Landen von Norwegischen Aeltern ge,bohren sind, welche zu der Zeit nicht Untcrthanen eines an,dein Staars wa>'en, oder ;) die den 17. Mai 1814 ihrenbeständigen Aufenthalt im Reiche hatten, und sich nicht ge,weigert haben, den Eid abzulcgen, Norwegens Selbststan,digkeit zu behaupten, oder die 4) sich hernach während ZehnJahre im Reiche aufhalrcn, oder die ;) vom Storthingenaruralisirt werden. Doch können Fremde zu Lehrern beider Universität und den gelehrten Schulen, zu Aerzten undConsuln an fremden Orten bestellt werden. Keiner kannzu einem Oberbeamken ernannt werden, ehe er ;o Jahrealt ist, noch zu einer Magistratspcrson, zum Unterrichterund Vogt, che er 2; Jahre alt ist.

' 9; Norwegen haftet für keine andre Schuld, als

seine eigne Nationalfchuld.

§. 94. Es soll veranstaltet werden, daß auf dem ersten,oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem zweiten ordeut,lichen Storthing ein neues allgemeines Civil, und Crimi,nalqesctzbuch gegeben wird. Inzwischen bleiben die jetztgeltenden Gesetze des Staats in Kraft, insofern sie diesemGrundgesetze oder den inzwischen erlassenen provisorischenAnordnungen nicht widerstreiten. Die gegenwärtigen per,mancnrcn Schatzungen bleiben ebenfalls bis zum nächstenStorkhing.

§. 95. Keine Disspensationen, Protcctoria, Mora,toria oder Erhebungen dürfen bewilligt werden^ nachdem»as neue allgemeine Gesetz in Kraft gesetzt ist.