Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
489
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Constitution vom 4. Nev. ,814. 48<>

§. 96. Keiner kann gerichtet werden als nach dem Ge-setze, noch ander« als nach Unheil bestraft werden. Diepeinliche Frage darf nicht Statt finden.

ß. 97. Keinem Gesetze darf rückwirkende Kraft gege-ben werden.

§. 98. Mit den Sporteln, die an die Bedienten desGeeicht: erlegt werden, dürfen keine Abgaben an die Staats-kasse verbunden ftyn.

99. Keiner kann cingezogen und gefangen gehaltenwerden, außer in den vom Gesetze bestimmten Fällen undauf die durch die Gesetze vorgeschricbeuc Weise. Für unbe-fugten Arrest, odec ungejetzlichen Aufenthalt Drehet derBei-konimcnde den Gefangenen zur Rechenschaft. Die Negie-rung stt nicht berechtigt, die militairische Macht gegen Mit-glieder des Staats anzuwenden, außer in den von der Ge-setzgebung bestimmten Formen; es wäre denn, daß eineVersammlung die öffentliche Ruhe störte, und sie sich nichtaugenblicklich trennte, nachdem die den Aufruhr betreffendenArtikel des handesgesetzcs das drittemal laut von der Civil-vbrigkeit verlesen sind.

§.100. Die Druckfrcihcit soll Statt finden. Keinerkann wegen irgend einer Schrift, die er hat drucken oderherauegebcn lagen, von welchem Inhalte sic auch scyn mag,gestraft werden, wofern er nicht selbst vorsätzlich und offen?bar Ungehorsam gegen die Gesetze, Geringschätzung der Re-ligion, Sittlichkeit, oder der constitutionellcn Gewalten, oderWidersetzlichkeit gegen deren Befehle an den Tag gelegtoder andere dazu gereizt, oder falsche und ehrenkränkendeBeschuldigungen gegen Jemand vcrgcbrachr hat. Frei-müchige Äeußerungcn über die Verwaltung des Staats oderirgend einen andern Gegenstand sind einem jeden erlaubt.

§. 101. Neue und beständige Beschränkungen der Nah-rungsfreihcit dürfen in Zukunft niemals für Jemand er-lassen werden.

h. 102. Hausinquisttionen dürfen nicht Statt finden,außer in Criminalfällen.

tz. io;. Denjenigen, die hiernach fallircn, wird keineFreistätte zugestanden.

§. rc>4. Eigenrhum und Grundbesitz kann in keinemFalle »erwirkt werden.