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2 (1817)
Entstehung
Seite
476
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4 ? 6 Norwegen-.'

ein ähnlicher Bericht über die Lage Schwedens vorzulegenist. Ucber diese Gegenstände fordert der König ihr Beden-ken , welche sic ein jeder für sich zu Protokoll geben sollen,unter der Verantwortlichkeit, die das Grundgesetz bestimmt;und lann hat der König das Recht, den Beschluß, den erfür den nützlichsten für den Staat halt, anzunchmen undauszuführcn.

tz. -7. Alle Staatsräthe sollen, wenn sie nicht gesetz-liche Abhaltung haben, im Staatsrathc gegenwärtig scyn,und es kann i» demselben kein Beschluß gefaßt werden,wenn nicht über die halbe Anzahl der Mitglieder gegenwär-tig ist. In den Norwegischen Sachen, welche nach dem i;. §.in Schweden abgemacht werden, darf kein Beschluß gefaßtwerden, wenn nicht entweder der Norwegische Staacsmi-uister und ein Norwegischer Staatsralh, oder beide Nor-wegische Staatsräthe gegenwärtig sind.

§. 28. Die Vorstellungen über die Besetzung derAcmter und andre Sachen von Wichtigkeit (ausgenommendiplomatische und eigentlich militairische Commandosachen)sollen im Staatsrathc von dem Mitgliedc vorgcrragen wer-den, zu dessen Fache sie gehören, und die Sachen werdenvon ihm dem im Sraatsrathe gefaßten Beschlüsse gemäßexpedier.

§. Ly. Gestattet ein gesetzliches Hinderniß cs einemSraatsrathe nicht, zu erscheinen, und die zu seinem Fache ge-hörenden Sachen vorzutragen; so sollen sie voir einem an-dern Staatsrathc vsrgetragcn werden, den der König,wenn er zugegen ist, oder im entgegengesetzten Falle der,der den Vorsitz im Staatsrathc führt, in Vereinigung mitden andern Staatsrathen dazu bestellt. Werden so vieledurch gesetzliche Hindernisse abgehaltcn, zu erscheinen, daßnicht mehr als die Hälfte der bestimmten Anzahl Mitglie-der gegenwärtig ist; so sollen auf gleiche Weise andre Be-amte bestellt werden, Sitz im Staacsrathe z» nehmen, inwelchem Falle unverzüglich darüber an den König berichtetwirb, welcher entscheidet, ob sie in diestr Function bleuensollen.

g. go. Im Staatsrathc wird über alle die Sach t,die darin verhandelt werden, ein Protokoll geksih... r ,jeder, der Sitz im Staarsrathe har, ist verpfiichrck/ !