Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
429
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Ergänz. Acte d. a. F'kf. Stadtv. v. r 3. Jul. 1816.4 2<^

zu präsenkiren, sondern der Rath soll auch ermächtigtftyn ob derselbe will diese in Vorschlag kommen-de Gcsammtausnahme durch Stimmenmehrheit zu geneh-migen.

Artikel §2.

Vorschlag wegen Annahme dieser Constitu-tions - Ergänzungsacte, durch die'Stim-menmehrheit der hiesigen Bürgerschaft.

Dieser gutachtliche Entwurf einer Constitutions-Er-gänzungsacte wird dem Senate von der Commission derXIII sanunt den geführten Protokollen und bei derCommission cingekommcnen Xloniüs mit Bericht über-geben.

Nach dem solcher hiernächst sammt dem Commissions-berichte, jedoch ohne die 'Anlagen, gedruckt, und in allenStadtquartiercn ausgekheilt worden, verfügt der Senatdie Abstimmung über die Annahme, mit Ja, oder dieNichrannahme mit Nein, in den Stadtquartieren aufdie Weise, daß bei den Quartiervorständen mit Zuzie-hung einiger Beistände und eines Notars ein Protokolleröffnet wird, zu welchem ein jeder hiesiger christlicherBürger, binnen einer zu bestimmenden Frist und zwarpersönlich, mit Ja oder Nein abstimnit.

Die Einreichung anderweiter Modifikationen und Vor-schläge schriftliche Verwahrungen, Erklärungen Meh-rerer zusammen, können nach Beschaffenheit des Gegen-standes hierbei um so weniger beachtet und angenommenwerden, als cs theils der gesummten Bürgerschaft umBeendigung des bisherigen provisorischen Zustandes der-malen hauptsächlich zu thun ist, und andernthcils in die-ser Acte ein gesetzlicher Weg zu allen künftighin nöthigbefunden werdenden weiteren Abänderungen und Verbes-serungen der hiesigen Stadkversässung eröffnet ist, cs auchin der Unmöglichkeit liegt, allen Ansichten und Wünschenauf einmal zu genügen.

Hat die Mehrzahl der gestimmt habenden hiesigenchristlichen Bürger für die Annahme zu den Quar-tiersprotokollcn, welche von dem Quartiersvorstand,