Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
428
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42S Die vice freien Städte TeutfchlandS.

diesem Falle werden die Überzähligen allmahl,'g ab-gehen.

Wer im erster« Falle aus den jetzigen Mitglie-dern des Bürgercollegs gewählt wird, nimmt seinenvorigen Anciennctatsrang ein, und ob man gleichzu dem Patriotismus dieser Bürger sich, versehendarf, das; sie die Annahme dieser Wahlen, nicht vonsich ablehnen werben; so sollen doch diejenigen vo»ihnen, welche dem gemeinen Stadtwesen schon fünfJahre lang im Bürgcrcollcg Dienste geleistet haben,zur Annahme nicht können gezwungen werden,ä) Hierauf eonstituirl sich das neue Colleg des Bür-gerausschuffes als ständige Bürgerrepräsentatioii,wählt seinen Senior uno Consulentcn.e) Diejenige» Personen, welche aus der Zahl der 4;Wählenden in den Bürgcrausschuß etwa kommen,werden sogleich und schon während dem Wahlactder zi wieder durch Einrückcn jener, welche bcidem Wahleolleg der 7; nach ihnen die mchrstenStimmen gehabt haben, ersetzt. Hierauf vereini-gen sich

k) diese 45 mit den ;i Mitgliedern des neu gewähl-ten oder respeccivc im Bestätigungsfalle mit een6i Mitgliedern des bestätigten Bürgcrausfchusses,und legen in die Hände des älteren Bürgermeisterseinen Wahleid dahin ab:

Daß sie, bei dem ihnen nun obliegenden Vor-schläge zu Nathspersoncn, lediglich auf das Wohlder hiesigen Stadt, nach besten Einsichten, Wis-scn und Gewissen, Rücksicht nehmen wollen."

Sie machen sofort durch absolute Stimmenmehrheiteinen Vorschlag von vier Candidalcn zu Nathsstellen anden versammelten Senat, woraus dieser zwei wählt.Mit diesem Vorschläge wird suecessivc fortgefahren, bisdie 20 neuen NathSglieder gewählt sind.

Doch stehet in dem vorliegenden besonderen Fallenicht nur dieser Versammlung frei, in Rücksicht der Ver-dienste der Mitglieder des bisherigen Gerichts erster In-stanz die sämmtlichcn jetzigen Stadkgerichtsräthc dem Se-nate zur Aufnahme in das Nathseollegium auf einmal