Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
427
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Ergänz. Acte d. a. Fkf. Skadtv. v. 18- Jul. 1816.42 7

VI. Dis die Anzahl der Rathsmitglicder mit Ein-schluß der Svndiken auf die Zahl der 42 sich verminderthak, werden keine neue Nathswahlen vvrgenvmmen; eSwäre denn, daß die Befolgung des Artikel 6 dieser Con-stikiirions-Ergänzungsacre, daß nämlich Mitglieder allerdrei christlichen Confcssioncn im Senate seyn müssen, sol-che neue Nathswahlen erforderte. Auch soll erst, wenndie Zahl der Rathsglieder auf 41 vermindert worden,die dritte Nathsordnung auf 14 vermehrt werden.

VII. Bei aller Anerkcnntniß der Verdienste der Mit-glieder des bisherigen Vürgercollegs um die hiesige Stadtund Bürgerschaft, soll doch, um der künftigen neuenständigen Bürgerrepräsentatation den eigentlichen Cha-rakter einer von der Bürgerschaft selbst gewählten Reprä-sentation zu verschaffen, und um ressen jetzige Mitglie-dern von den Cellegien der 7;. und 4;. diescsmal nichtauezuschlicßcn, in Gemäßheit der eigenen Erklärung die-ses Collegs vom 6. November 181;, sofort nach erfolg-ter Annahme dieser Co-.stitutions - Ergänzunsacte, zueiner neuen Mahl des Bürgerausschusses geschritten wer-den.

VIII. Die Wahlen geschehen dieftsmal in nachste-hender Reihenfolge, und aus d,e hicrnachst beschriebeneWeise:

s) Es wird durch die, in dem Artikel 11. diesen Con-stitutionsergänzungsacte ungeordneten, drei Bürger-abtheilungen ein Wahleollegium von 7; Bürgernformirt.

b) Dieses Wahlcollegium der 7; wählt nach Artikel12. der Constirutionsergänzungsacke 4; Ptt.jom.Die jetzigen Mitglieder des Bürgereollcgs sind in

- diesem transitorischen Falle, weder von der Zahl der7; , noch jener > er 4; ausgeschlossen, sondern kön-nen durchaus wählen und gewählt werden.

c) Von diesen 4; hiesigen Bürgern wird sofort deraus ;i Personen bestehende Bürgerausschuß gewählt,oder, wenn sie es für besser oder gerathcner fän-den das ganze Collcg der jetzigen 6ier, statt einerindividuellen Wahl seiner Mitglieder, bestätiget. In