Ergänz. Acte d. a. Fkf. Skadkv. v. r 8- Jul. - § i §. 435
„m von der Commission der XIII vorerst nicht benütztwerden konnten, noch m Zukunft geeigneten Gebranch zumachen.
Artikel Zi.
Transit 0 rische Ver 0 rdnungen.
I. Die sämmtüchen jetzo lebenden Mitglieder des Seruats, mir Einschluß der bisherigen vier Syndiken und Ap-pcllarionsgerichtsräthe, sind und werden hiermit in ihre»Rathsämrern und Würden, ein jeder nach seinem bisherigenRang und Ordnung, bestätigt.
Diejenigen unter ihnen, welchen auf ihr Ansuchen wergen Alters oder körperlicher Schwäche vom Senate mitEntlassung willfahrt werden, kann, behalten de» derma-len genießenden vollen Gehalt.
II. Der Senat in seinen jetzo lebenden Mitgliedern,mit Einschluß der vier Syndiken, wird alsbald nach Gcneh-nügung dieser Constitutionsacte außerordentlicher Weise —>wie solches zur Zeit des errichteten alten Bürgervcrtrags'ge-schchen ist — mit -o neu zu wählenden Mitgliedern ver-mehrt.
Zwei werden auf die dritte Rathsardnnng aus den zünf-tigen Handwerkern, und 18 auf die zweite Rathsordmuiggewählt.
Unter den letzter» 18 müssen sich, um das, in seinemjetzigen, nä (lorzius Lenntus nicht gehörigen, Personale,mit dem Vollzug dieser Consticutionsergänzungsacte für auf-gehoben erklärt werdende bisherige Gericht erster Instanz,ersetzen zu können, i r Rechtsgelehrte befinden, währenddie sechs andern aus den Adelichcn, angesehenen Handels-leuten , Nentcnircrn und Gutsbesitzern gewählt werde»können.
Auch sollen unter den ro zu wählenden Nathsgliederndieses Mal wenigstens vier der katholischen und zwei derrcformirten Religion zugethan seyn. Um die Gleichstellungder Anzahl der Mitglieder der ersten und zweiten Nathsord-nung herznstellen, rücken so viele der jetzigen Mitgliederder zweiten Ordnung ans die erstere über, als hierzu —>nachdem die Syndiken unter die Mitglieder der ersten Ord->