,zz8 Die vier freien Städte Teutschlands.
„hältniß, nur gemeiner Stadt Wohlfahrt nach mel,„nem besten Wissen und Gewissen rächen und för-„dcrn; auch was gedachter Stadt Wohlfahrt geheim„zu halten gebietet, vor Jecerman bis in mein„ Grab geheim halten will. So wahr mir Gort helfe„und sein heiliges Evangelium."
Die nachfolgenden Sitzungen bestimmt das Präsid'um,welches nebst den beiden Viceprasioenten einen besonderenSitz in der Mitte des Versammlungssaals mir den Sccrc,tarien nimmt. Die Platze der übrigen verbürgerten Mit/glicdcr aber bestimmen sich für jede Sitzung, wie bei derersten, fortwährend nach dem Loose, deren Zahl sich nunum sieben vcrminecrt.
An den gesetzgebenden Körper gelangen in der Regelalle Vorträge von dem Senate durch das Präsidium.
Der Präsident, unter Mikberachuirg der beiden Vice/Präsidenten, fertigt zu dem Ende ein Verzeichniß der zuberathendcn Gegenstände, dessen Einsicht sammclichcn Mit.'gliedern einige Tage früher offen liegt, findet cs die Ver-sammlung nöthig; so werden besondere Ausschüsse zur Vor-bereitung der einzelnen Gegenstände ernannt, welche so-dann in der Delibcrationssession einen Vortrag darüber er,statten.
Bei allen Delibcrationcn steht cs jedem Mitgliede frei,bevor umvotirt wird, seine Gründe für und wider dieAnnahme mündlich vorzutragen und hören zu lassen, zuwelchem Ende man sich Tags vor der Sitzung bei dem Se-kretariat anmeldet- Dieses verzeichnet die Namen derMitglieder, welche für oder wider sprechen wollen, in derOrdnung, wie sich solche angemelbet haben, und stelltsolches Verzeichniß dem Präsidenten zu seiner Maasneh-umng und um diese Ordnung im Aufrufen beobachten zukönnen, zu. Sind die Diskussionen über einen Gegenstandgeschlossen; so wird nur mit wenigen Worten ohne Emmi,schung von Gründen auf den Aufruf des Präsidenten oderVireprasidente», welche zuletzt stimmen, votirt.