Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
381
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Org.d. Sradt Franks. a.M.v. lo-Oct-1806. z8r;

Betreff des Finanz rund Schnldenwesens nehme» jedochsogleich ihren Anfang, weil sie mit dem öffentlichen Creditin Verbindung stehe».

h. 2. Für diesesmal wird die Besetzung der Stellenvon dem sonveraincii Fürsten übernommen.

h. z. Bei gleichen Verdiensten und Eigenschaften wer«den eingebohrne Frankfurter Einwohner immer den Vorzugerhalten.

h. 4. Alle bestehende Verordnungen werden bestätigt,bis über besondere Gegenstände neue Verordnungen aufverfassungsmäßige Weise gebildet und erlassen werden.

Z Die nenn Rechmingsrevisvren und der Bürger«ausschuß bestehen fort in ihrem angewiesenen oder anuochanzuweiscndcn Wirkungskreise.

Z. 6. Diejenigen, welche erlöschende Stellen bekleidethaben, behalten ihren Gehalt, wie bisher.

§. 7. Nach dem Tode solcher-Pensionisten fällt der Ge«halt der Stadtkämmerci und resziecr. der Reserve« undKassa des Sonverains zu gleichen Lhcilen zurück.

§. 8. Lehranstalten und alle Gegenstände, die in die«ser Erklärung nicht berührt worden, werden durch beson-dere Verfügungen die möglichste vollwirksame Beförderungerhalten.

§. 9. Die Erfahrung wird lehren, ob und was indem Inhalt dieser Verfügungen zu verbessern ist, welchesWir lins in solchem Fall Vorbehalten. So lang UnSder Allmächtige das Leben schenkt, wird Unser Bestrebenauf das wahre Wohl der Stadt Frankfurt, ihrer verdienst«vollen Männer, braven Bürger und angehürigen Gebietsgerichtet seyn.

Frankfurt den ic>. October 18 r 6.

(I,. 8.) Kar l.

Leopold, Graf von Beusi,

Sr. Hoheit des Herrn Fürst PrimasLonferenzminister und Gcneralcvmrmissarius.